Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

— 347 — 
Muster V. 
  
Nachweisung 
auf Anmeldung des Salzwerksinhabers 
im Monate 
verabfolgten Salzmengen, für welche die Steuer noch zu entrichten ist. 
  
  
  
  
  
Des Registers über die Versteuerung und Versendung 
Salzmenge, 
des Kochsalzes, sowie der Anmeldung Nettogewicht. 
* Ctr. Pfd. 
  
l 
I 
  
Summa 
Davon beträgt die Steuer 
Thlr. Ngr. Pf. 
den ten 186 
Königl. Salz-Steuer-Amt. 
Der unterzeichnete Salzwerksbesitzer erkennt die 
Richtigkeit der obigen Berechnung hierdurch an und 
beantragt bei dem Königlichen Haupt-Steuer-Amte 
zu die Anschreibung des obigen 
Betrags auf Credit, verpflichtet sich auch, dieses An- 
erkenntniß, sobald der darin bezeichnete Abgabenbetrag 
eingezahlt wird, zurückzufordern und haftet dem Staate 
für die nochmalige Zahlung, wenn er dieß Anerkenntniß 
zurückzunehmen unterläßt. 
den ten 186 
  
  
Die nebenberechnete Steuer ist gebucht 
im 
(Haupt-Journal Nr. ) 
Credit-Journal Nr. 
(Haupt-Manual Seite Nr. ) 
Credit-Manual Seite er. 
N. N. N. N. 
H.-A.-Rendant. H.-A.-Controleur.
	        
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