Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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Gesech-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1867. 
  
  
  
  
  
  
  
M 1. Vecret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Hartenstein; 
vom 17. December 1866. 
Nechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 6§ 15 und 32 
unter b, Abs. 2 und 3 der Statuten des Vorschußvereins zu Hartenstein enthaltenen Rechts- 
vergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern 
diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 17. December 1 866. 
(:Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
    
Fromm. 
Statuten 
# des Vorschußvereins zu Hartenstein. 
ꝛc. 2c. 
15. Die Namen des Directors, des Cassirers, des Schriftführers und ihrer Stell- 
vertreter, ingleichen der Ausschußmitglieder und ihrer Stellvertreter, sowie jeder in den Per- 
sonen eintretende Wechsel, sind durch das Directorium öffentlich bekannt zu machen. 
Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
20. 20. 
1867. 1
	        
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