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I. Mit einem bestimmten Militärrange.
a) Obere Militärbeamte:
mit Generalmajorsrang: der Generalauditeur,
mit Oberstenrang: der Generalstabsarzt,
mit Majorsrang: der Rath beim Generalauditoriat (Kriegsgerichtsrath, Oberauditeur),
der Corpsauditeur,
die dem Range nach dienstälteren Oberstabsärzte;
mit Hauptmannsrang: die Auditeure erster Classe,
die dem Range nach jüngeren Oberstabsärzte,
die dem Range nach älteren Stabsärzte,
der Kriegscommissar;
mit Oberleutnantsrang: die Auditeure zweiter Classe,
die dem Range nach jüngeren Stabsärzte,
der Militär-Oberapotheker (jetzt für seine Person Hauptmannsrang),
der Feldproviantcommissar;
mit Leutnantsrang: die charakterisirten Auditeure (dritter Classe),
die Assistenzärzte,
der Oberroßarzt,
der Proviantverwalter,
der Hospital-Inspector,
der Commandantschafts-(Gouvernements-) Secretär zu Dresden,
der Pulvermühlen-Inspector,
der Feuerwerksmeister,
der Pulvermagazin-Inspector.
b) Untere Militärbeamte:
mit Portepee-Unteroffiziersrang: der Cassirer und Rechnungsführer bei der Militär-Vorraths=
anstalt,
der Secretär und
die Gouverneure des Cadettencorps,
der Cassirer bei der Militär-Baudirection,
die Casernen-Rechnungsführer,
die Artillerie-Zeugdiener,
die Commissariats-Zeugdiener,
der Pulvermacher,
der Bibliothekar des Artilleriecorps,