Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

Berichtigung. 
In dem der Allerhöchsten Verordnung über die Leistungen für das Militär vom 30. November 1867 
unter III angehängten Servis-Tarife in der Rubrik 
Tarif I und Tarif II 
(Seite 554 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem Jahre) ist anstatt: 
„Garnisonstädte“ 
durchgängig « 
„Städte“ 
zu lesen. 
Ebenso ist im § 41 der Allerhöchsten Verordnung, den Gerichtsstand der Militarpersonen in bürger- 
lichen Rechtssachen und einige auf die bürgerlichen Rechtsverhältnisse dieser Personen bezügliche Bestimm- 
ungen betreffend, vom 4. December 1867 (Seite 568 des Gesetz= und Verordnungsblattes von diesem 
Jahre) auf der letzten Zeile anstatt des Wortes: 
„ zuverlässiger" 
vielmehr das Wort: 
„zulässiger" 
zu lesen. 
  
——□ —— Óe 
Letzte Absendung: am 24. December 1867.
	        
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