Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

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von der Fortsetzung der Borsdorf-Meißner Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detail— 
pläne auch die Fluren von: « 
Döbeln, Gleisberg, 
Hermsdorf, Staatswald, Marbacher Revier, 
Mahlitzsch, Muldenbett, 
Niederstriegis, Kammergut Zella, 
Ullrichsberg, Nossen, 
Troischau, Niedereula, 
# Hohenlauft, Augustusberg, 
Roßwein, Obereula, 
Gersdorf, Deutschenbora und 
Seifersdorf, Elgersdorf 
betroffen werden. 
Dresden, am 14. Februar 1867. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
25. Verordnung, 
die juristische Staatsprüfung betreffend; 
vom 20. Februar 1867. 
W, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
224. 26. 20c. 
haben, zugleich in Berücksichtigung eines ständischen Antrags, die Vorschriften über die juristi- 
schen Staatsprüfungen abzuändern beschlossen und verordnen daher, wie folgdt: 
& 1. Anstatt der in der Verordnung vom 16. November 1859 (Seite 342 fg. des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1859) näher bestimmten zwei Prüfungen, der 
für die juristische Praxis und der für ein selbstständiges Richteramt, findet künftig nur Eine 
juristische Staatsprüfung in gleicher Weise für Alle statt, welche ein selbstständiges Richteramt, 
oder das Amt eines Staatsanwalts, oder die Advocatur erlangen wollen. 
& 2. Diese Prüfung wird bei dem Justizministerium durch eine 
Commission für die juristische Staatsprüfung 
abgehalten, deren Mitglieder durch Königliche Ernennung bestimmt werden.
	        
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