Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1198 — 
Viertes Capitel. 
Von der Beaugenscheinigung und den Sachverständigen. 
Augenschein. .. . Art. 173. 
Sachverständige -174. 
Wahl derselben 175. 
Vereidung derselben 176. 
Vornahme der Besichtigung = 17T7. 
Leitung derselben 1278. 
Vorbereitung des Gutachtens -179. 
Gutachten des Sachverständigen é. 180 —183. 
Gebühren des Sachverständigen 184. 
Vorschriften für besondere Fälle. 
Werthsermittelungen .. . . -185. 
Schriftenrergleichung 18. 
Uebersetzung von Urkunden = 17. 
Bei dem Verbrechen der Tödtung é. 188—194. 
Bei Münzverbrechen . -195. 
Fünftes Capitel. 
Von der Aussuchung, Durchsuchung und Beschlagnahme. 
Aussuchung . Art. 196. 
Beschlagnahme und Durchsuchung von n vapieren . -197 
Herausgabe von Schriften 198-202. 
Gemeinsame Bestimmungen é. 203—208. 
Beschlagnahme von Briefen 209, 210. 
Sechstes Capitel. 
Von den Zeugen. 
Pflicht zum Zeugnise Art 211. 
Ausnahmen ...... -212,213,214. 
Vorladung der geugen . -215,216. 
Verfahren bei Verweigerung des Zenguises = 217, 218. 
Abhörung der Zeugen. 219, 220, 221. 
Einrichtung der Befragung 222. 
Gegenüberstellung der Zeugen 223. 
Vereidung der Zeugen 224—227. 
Besondere Bestimmungen. 228. 
Zweite Abtheilung. 
Von dem Anklageverfahren und von der unmittelbaren Vorladung. 
Erstes Capitel. 
Von dem Anklageverfahren. 
Antrag des Staatsanwalts . Art. 229. 
Antrag auf Einstellung 230.
	        
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