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Gesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
30. Stück vom Jahre 1868.
168. Bekanntmachung,
die zweite Auflage der thierärztlichen Arzneientare betreffend;
vom 14. November 1868.
Die in Folge der Einführung eines neuen Medicinalgewichts nothwendig gewordene neue
Bearbeitung der Tare für thierärztliche Arzneien ist unter dem Titel:
Thierärztliche Arzneientare,
zweite Auflage,
erschienen und aus der hiesigen Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhne zum Preise
von 2 Neugroschen zu beziehen.
Es wird dieß mit dem Verordnen hierdurch bekannt gemacht, daß diese zweite Auflage
fortan an Stelle der durch Verordnung vom 2 8. Februar 1861 (Seite 52 des Gesetz= und
Verordnungsblattes vom Jahre 1861) und Verordnung vom 25. November 1864 (Seite
40 3 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1864) eingeführten zu treten hat.
Dresden, den 1 4. November 1868.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Forwerg.
. 169. Verordnung,
polizeiliche Maßregeln in Bezug auf die Pockenkrankheit der Schafe betreffend;
vom 18. November 1868.
W Allerhöchster Genehmigung wird in Betreff der Pockenkrankheit des Schafviehes Fol-
gendes andurch verordnet:
& 1. Wer Schafe besitzt oder solche zu beaufsichtigen oder zu versorgen hat, ist ver-
pflichtet, der Ortspolizeibehörde unverweilt Anzeige zu machen, sobald die Pocken unter seinen
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