Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
30. Stück vom Jahre 1868. 
    
  
  
  
  
  
  
168. Bekanntmachung, 
die zweite Auflage der thierärztlichen Arzneientare betreffend; 
vom 14. November 1868. 
Die in Folge der Einführung eines neuen Medicinalgewichts nothwendig gewordene neue 
Bearbeitung der Tare für thierärztliche Arzneien ist unter dem Titel: 
Thierärztliche Arzneientare, 
zweite Auflage, 
erschienen und aus der hiesigen Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhne zum Preise 
von 2 Neugroschen zu beziehen. 
Es wird dieß mit dem Verordnen hierdurch bekannt gemacht, daß diese zweite Auflage 
fortan an Stelle der durch Verordnung vom 2 8. Februar 1861 (Seite 52 des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1861) und Verordnung vom 25. November 1864 (Seite 
40 3 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1864) eingeführten zu treten hat. 
Dresden, den 1 4. November 1868. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
  
. 169. Verordnung, 
polizeiliche Maßregeln in Bezug auf die Pockenkrankheit der Schafe betreffend; 
vom 18. November 1868. 
W Allerhöchster Genehmigung wird in Betreff der Pockenkrankheit des Schafviehes Fol- 
gendes andurch verordnet: 
& 1. Wer Schafe besitzt oder solche zu beaufsichtigen oder zu versorgen hat, ist ver- 
pflichtet, der Ortspolizeibehörde unverweilt Anzeige zu machen, sobald die Pocken unter seinen 
1868. 171
	        
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