Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1344 — 
VIII. 
Schemata zu Verleihungsurkunden, 
einen verstuften Erbstolln betreffend. 
A. 
Dem JN. N. ist auf seine am 8. dieses Monats bei dem unterzeichneten Bergamte ein- 
gelegte Muthung am beutigen Tage das Recht verliehen worden, einen Erbstolln in der Sohle 
des mit seinem Mundloche auf den Fluren des Kammerguts Großschirma am linken Ufer des 
Muldeuflusses angesessenen, der Gewerkschaft von Freude Gottes Fundgrube bei Großschirma 
zugehörigen und auf dem Samuel Spat bis zu einer Entfernung von 155 Lachtern vom 
Freude Gottes'er Kunst= und Treibeschachte in Abend getriebenen, bei dieser Entfernung aber 
verstuften Gabriel Erbstollns von dem nurbezeichneten Verstufungspunkte aus in Abend zu 
treiben. 
Auch ist genehmigt worden, daß dem verliehenen Erbstolln der Name 
Vertrauen Erbstolln 
beigelegt werde. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige 
Verleihungsurkunde 
unter Bergamts Hand und Siegel ausgefertigt und beglaubigte Abschrift davon zum Verleih- 
buche Nr. . . .. Blatt . . .. gebracht worden. 
Freibergh an 
Königlich Sächsisches Gergamt daselbgt.
	        
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