Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1345 — 
B. 
Dem M. M. ist auf seine am 8. dieses Monats bei dem unterzeichneten Bergamte ein- 
gelegte Muthung am heutigen Tage derjenige Stollntract, welcher in der Sohle des mit seinem 
Mundloche auf den Fluren des Kammerguts Großschirma am linken Ufer des Muldenflusses 
angesessenen, der Gewerkschaft von Freude Gottes Fundgrube bei Großschirma zugehörigen 
und auf dem Samuel Spat bei einer Entfernung von 75 Lachtern vom Freude Gottes'er 
Kunst- und Treibeschachte in Abend verstuften Gabriel Erbstollns von dem nurbezeichneten 
Verstufungspunkte aus zunächst auf dem vorerwähnten Samuel Spat in Abend erlängt 
und weiterhin in mehrere Flügel getheilt ist, als ein Erbstolln mit dem Rechte zu dessen 
Weiterbetriebe verliehen worden. 
Auch ist genehmigt worden, daß dem verliehenen Erbstolln der Name 
Vertrauen Erbstolln 
beigelegt werde. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige 
Verleihungsurkunde 
unter Bergamts Hand und Siegel ausgefertigt und beglaubigte Abschrift davon zum Verleih— 
buche nr. Blatt . . . . gebracht worden. 
Freiberg,,.an 
Königlich Sächsisches Bergamt daselbst. 
 
	        
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