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Frage:
Sind die zur Versicherung angemeldeten Gegen-
stände alle betriebsfähig aufgestellt, resp. mit
dem Gebäude, worin sie sich befinden, in
feste Verbindung gebracht?
Welche sind noch nicht in dieser Weise auf-
gestellt?
Sind die Maschinen sämmtlich im Betriebe?
Welche sind nicht im Betriebe?
Werden die Gebäude, worin sich die ange-
meldeten Gegenstände befinden, noch zu an-
deren gewerblichen oder landwirthschaftlichen
Zwecken benutzt?
Welche Gebäude sind dieß? und zu welchem
Zwecke werden sie benutzt?
.Befinden sich in dem Gebäudecomplexe noch
andere bei der Landesanstalt versicherungs-
fähige Gegenstände?
Was für Gegenstände sind dies?
Sind dieselben bereits versichert? und bei
welcher Anstalt?
Befinden sich in dem Gebäudecomplexe feuer-
gefährliche Gegenstände, z. B. Schießpulver,
Mineralöl, unausgedroschenes Getraide,
Stroh, Heu, Putzfäden, Wollabgänge (trockene
oder ölige), Holzabfälle, Hobelspäne, Reißig-
holz und dergleichen? und welcher Art?
In welchen Gebäuden befinden sich diese
Gegenstände?
Wie geschieht die Beheizung der Arbeitsräume?
durch Dampf, warme Luft, oder mit gewöhn-
lichen Stubenöfen, und werden letztere von
innen oder außen geheizt?
Welche Maßregeln sind zu Abwendung von
Feuersgefahr bei den Heizungsvorrichtungen
getroffen?
Antwort:
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