Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 95 — 
Seite: hell in dunklem, mit einem lichten Rande umgebenen Grunde, auf der rechten Seite: 
dunkel in hellem Grunde. In gleicher Weise ist das Wasserzeichen der Werthziffer 10 auf 
den Appoints Lit. C. ausgeführt, jedoch in einem ovalen schiefliegenden Schilde. 
Sämmtlichen Appointgattungen ist auf der Vorderseite ein wellenförmiger netzartiger 
Untergrund aufgedruckt. In der Mitte desselben befindet sich eine aus 3 Kreisen gebildete 
Guilloche; jeder Kreis hat eine Krone als Mittelpunkt und enthält in seinen Ausstrahlungen 
die Werthbezeichnung in mikroscopischer Schrift. Die Farbe dieses Untergrundes ist bei den 
Appoints Lit. A. silbergrau, 
" B. gelbröthlich, 
= C. blaßgrün. 
Alle Appointgattungen ohne Ausnahme tragen auf ihrer Vorderseite, und zwar die 
höheren in verhältnißmäßig zunehmender Größe, links und rechts zwei in Kupferstichmanier 
ausgeführte gleichartige, reich verzierte Arabesken. Dieselben enthalten oben in schraffirten 
Schildern, weiß ausgespart, den betreffenden Werth in verzierter arabischer Ziffer und enden 
am Fuße in zwei Medaillons, welche den Kopf einer Saxonia, rechts und links gewendet, 
darstellen und in Relief-Collas-Manier auf schwarzschraffirtem Grunde ausgeführt sind. In 
der Mitte der Billets befindet sich oben das Landeswappen, links die entsprechende Litera 
und rechts die fortlaufende Nummer derselben, unmittelbar unter dem Wappen in abwechseln- 
den Schriften der Text: 
„Ein (Fünf) (Zehn) Thaler 
Königlich Sächsisches Cassen-Billet. 
In Gemähheit des Gesetzes vom 2. März 1867. 
  
Die Commissarien:“ 
worauf in facsimilirten Unterschriften die Namen der letzteren: 
Frhr. v. Weissenbach. Roch. Pfotenhauer. 
folgen. Unterhalb dieser Namen umgiebt eine längliche Arabeske die in mikroscopischer Schrift 
zweimal unter einander stehende Strafandrohung: 
„Wer dieses Papiergeld nachmacht, verfälscht, oder nachgemachtes oder verfälschtes 
wissentlich ausgiebt, verfällt in die gesetzliche Strafe, welche nach Umständen bis zu 
Zehn Jahren Zuchthaus ansteigen kann.“ 
Der Druck der Vorderseite ist auf allen Appoints schwarz ausgeführt. 
Auf der Rückseite sind die Billets aller 3 Appointgattungen mit einem blauen Auf- 
druck versehen, welcher oben in der Mitte ein großes ovales Medaillon, worin auf waagerecht 
schraffirtem Grunde das Landeswappen in Reliefmanier ausgeführt ist, darstellt. Unter diesem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.