Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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c) Die Stücke zu 2 Gramm und zu 1 Gramm haben die Gestalt eines sanft gebogenen 
Bandes. Die Länge dieses Bandes beträgt bei dem Zweigrammstücke etwa 7 Linien, bei 
dem Eingrammstücke etwa 6 Linien. Bei beiden Stücken verhält sich die Länge zur Breite 
wie 5:2. Die concave Seite des Bandes enthält die Bezeichnung (vergl. d.) und den 
-ichungsstempel. 
d) Die Gewichtsstücke zu 200 Grammen bis hinab zu 1 Gramm dürfen nur aus 
Bronce, Messing oder Neusilber gefertigt sein. Die Bezeichnung, welche vertieft eingeprägt 
wird, besteht in der die Zahl der Gramme angebenden Ziffer, welcher die Buchstaben Grm. 
oder Gr. beigefügt sein müssen, ausgenommen bei den vier Seitenflächen der würfelförmigen 
Stücke, wo es nur der einfachen Ziffer bedarf. 
Die Stempelung erfolgt mit dem den Anfangsbuchstaben des Aichamtes enthaltenden 
Stempel. 
e) Die TSeilstücke des Gramm bestehen aus Argentanblech und zwar die Stücke zu 
5, 2 und 1 Dezigramm mit aufgebogenem, an einer Ecke schräg abgeschnittenen Rande, die 
Stücke zu 5, 2 und 1 Centigramm mit einer aufgebogenen Ecke. 
Die Bezeichnung ist auf der Oberfläche vertieft oder erhaben aufzuschlagen. Der auf 
derselben Fläche vertieft anzubringende Aichungsstempel kann auf die Krone beschränkt bleiben. 
f.) Die Unterabtheilungen des Gramm erhalten ihre Bezeichnung entweder durch die 
Buchstaben Dgr., beziehendlich Cgr., neben oder über welchen die entsprechende Ziffer anzu- 
bringen ist, oder durch die Decimalzahlen O,5 — 0,2 — 0,1 — 0,o5 u. s. w. mit Bei- 
fügung der Buchstaben Gr. oder G. 
é6. Die größte Abweichung von der Sollschwere, welche beim Aichen der Medicinal- 
gewichte noch nachgesehen werden kann, beträgt bei einem Stücke 
von 200 Gramm 0,030 Gramm, 
. 100 - 0,025 — 
— 50 — 0,o20 - 
20 O7 0,o15 
10 " 0,oio 
# 5 — Ooos 
O 2 0,oöoos 
" 1 O),0o2 
0,5 — 0,001— 
- 0,2 — 0,001 - 
— 0,1 — 0,001 — 
Bezüglich der Centigrammstücke darf bei einem Fünf-, 2 Zwei= und 1 Centigrammstücke 
zusammengenommen die Fehlergrenze 1 Milligramm nicht überschreiten.
	        
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