Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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6 27. Die Namen der Verwaltungsrathsmitglieder mit besonderer Bezeichnung des VBeräffemtlich- 
Vorsitzenden, Cassirers und Secretärs und deren Stellvertreter sind alsbald nach ihrer Wahl 9 Verwalt- 
öffentlich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung genügt zur vollständigen Legitimation ungsrathsmit- 
glieder und 
der Gewählten. sonstigen Ver- 
20. 20. einsbeamten. 
& 33. Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Lippersdorf; 
vom 26. Februar 1868. 
  
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 17 des 
Regulatios für die in Lippersdorf zu errichtende, von der dasigen Gemeinde zu vertretende 
Sparcasse enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das 
Ministerium des Innern vieses Regulativ mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen 
desselben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 26. Februar 1868. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Regulativ 
der Sparcasse zu Lippersdorf. 
2c. 2c. 
§ 17. Die in die Sparcasse eingelegten Gelder und deren Zinsen, sowie die darüber Unzulässigkeit 
ausgestellten Einlagebücher sind einer Verkümmerung in keinem Falle unterworfen. der Ver- 
kümmerung. 
Die Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner vorgefundenen Einlage= und Quittungs- 
bücher ist hierdurch nicht ausgeschlossen. 
ꝛc. rꝛc.
	        
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