Gesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
5. Stück vom Jahre 1868.
35. Gesetz,
die weitere Abänderung und Ergänzung der Gewerbe= und Personalsteuer betreffend;
vom 10. März 1868.
Wagn, Johann, von GOTTES Gnaden Kdnig von Sachsen
!c. 2c. 10c.
verfügen behufs weiterer Abänderung und Ergänzung der Gewerbe= und Personalsteuer mit
Zustimmung Unserer getreuen Stände hiermit Folgendes:
81.
Zu § 8 des Gesetzes vom 24. December 1845 und § 3 des Gesetzes vom 23. April 1850.
Die Stadt
Chemnitz
wird in die Classe der großen Städte versetzt, wogegen nachbemerkte Städte, als:
Eibenstock, Grimma, Hainichen, Hohenstein, Kamenz, Kirchberg, Leisnig, Lößnitz,
Löbau, Marienberg, Oederan, Oelsnitz, Oschatz, Penig, Roßwein, Stollberg, Wald-
heim und Wurzen,
in die Classe der Mittelstädte eingereiht werden.
Welche Städte des Landes nunmehr zu den großen, mittleren und kleinen Städten gehören,
erhellt aus dem Verzeichnisse unter O. 4
82. —
Statt § 4 des Gesetzes vom 23. April 1850.
Die von freier Schätzung abhängigen Steuersätze steigen
bei Ei Beträgen bis 1 Thlr. einschließlichh mit — Thlr. 5 Ngr.
- uber1Thlrbts5Thlremschlteßltchm1t—-10-
- -5--10- - —-15-
- -10--30- - -1-.—-
-. -30--80- - -2-——-
- - -80-mit 5-——-
1868. 23