Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

XXIV 
  
Eidesleistungen der Juden 
Ein= und Durchfuhrverbot, wegen der Rinderpef beoen T beßan- 
denes — wird aufgehoben. 
Einfuhrverbote, wegen der Rinderpest in Schlesien erlassene, — sind aufgehoben 
Einquartierungen — an Communen zu gewährende Vergütungen dafür, 
nebst Servistarif 2c. 
Einquartierungs= und Serviswesen — Abänderung einiger dasselbe 
angehender Vorschriften über die Leistungen fürd das Militär vom 30. 
November 1867 . . . 
Eise nbahn, s. Älbertsbahn. 
die Einfuhr des Rindviehs mittelst derselben von Bayern und den 
Deutsch-Oesterreichischen Ländern nach Sachsen ist ohne Ursprungs= 2c. 
Zeugniß wieder gestattet 
Cottbus-Großenhainer, — Expropriation! von Grundeigenthum 
zu Erbauung derselben 
Leipzig-Dresdner, — Expropriation von Eigenthum für Erweiterung 
des Bahnhofs derselben zu Wurzen — welche Flur davon betroffen wird 
— Expropriation von Grundeigenthum für dieselbe zu Herstellung von 
Bahnwärterwohnhäusern auf Großböhlaer Flur 
Staats-, Chemnitz-Leipziger nebst Zweigbahnen, — Ernennung 
eines Commissars für den Bau derselben 
Staats-, Radeberg-Kamenzer, — Abtretung von Grundeigen- 
thum zu Erbauung derselben — welche Fluren davon betroffen werden 
— Ernennung des Commissars für den Bau derselben 
Staats-, Sächsisch-Bayersche, — Expropriation von Grund- 
eigenthum für Erweiterung der an derselben gelegenen Station Reuth 
— welche Flur davon betroffen wird 
Staats--, Zwickau-Schwarzenberger, — Expropriation für An- 
legung einer Haltestelle an derselben bei Wilkau — welche rr davon 
betroffen wird 
Zweig-der Albertsbahn nach dem Seegen- Gottes-Schachtei in Klein- 
naundorfer Flur — Anlage derselben — welche Uluren davon berührt 
werden . 
Zweig-, Coswig- Meißner, — Expropriation von Grundeigen= 
thum zu Verbreiterung des Bahnkärpers derselben — welche SFluren da- 
von betroffen werden . . . 
s. Eisenbahnen. 
Eisenbahnarbeiter — polizeiliche Beaufsichtigung derselben . 
Eisenbahnen von Radeberg bis Cottbus, beziehungsweise Spremberg 
Eisenbahngesellschaft, 
— 
und von Großenhain nach Cottbus — Staatsverträge mit der 
Königlich Preußischen Regierung über die Anlegung derselbeen 
Cottbus-Großenhainer, — derselben wird die 
Concession zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Großenhain 
bis zur Landesgrenze bei Ortrand ertheilt ....... 
Berichtigung dazu 
  
24. 
26. 
15. 
27. 
29. 
19. 
14. 
10. 
24. 
Tag. 
Aug. 
.April 
.März 
. Febr. 
. März 
mJuni 
Sept. 
Mai 
Oct. 
Juni 
Oct. 
.Nov. 
Sept. 
.Juni 
Febr. 
Febr. 
Nov. 
Sept. 
Sept. 
  
Ubth. u. Seite. 
J. 
504 
J. 
232 
J. 
191 
J. 
97 fg. 
J. 
194 fg. 
J. 
10 fg. 
6„ fg. 
44 fg. 
II. 
1255 fg. 
450 
II. 
1261 fg. 
II. 
1266 
II. 
891 
J. 
312 fg. 
J. 
171 fg. 
J. 
59 fg. 
II. 
1273 fg. 
II. 
892 fg. 
II. 
1019 fg. 
II. 
1266 
  
Paragraph. 
1—5 
1—3 
1—3 
1—4 
1—3 
1—3 
I. u. II. 
1—3
	        
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