Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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A. 
Verzeichniß 
über die Einwohnerzahl in den großen und mittleren Städten des König— 
reichs Sachsen nach der Volkszählung vom Jahre 1864. 
Große Städte. 
Dresden 145728, Leipzig 85394, Chemnitz 54827 Einwohner. 
Mittlere Städte. 
Zwickau 22432, Glauchau 19296, Freiberg 18877, Plauen 18590, Meerane 
15714, Zittau 14290, Budissin 12485, Crimmitschau 12248, Reichenbach 10966, 
Werdau 10548, Annaberg 10537, Meißen 10363, Großenhain 9122, Döbeln 8654, 
Frankenberg 8475, Mittweida 8285, Pirna 8186, Schneeberg 7987, Zschopau 7858, 
Wurzen 7408, Hainichen 70 53, Roßwein 6561, Eibenstock 6400, Leisnig 60 1 1, Grimma 
5933, Oschatz 5716, Waldheim 5593, Hcohenstein 5526, Kirchberg 5496, Lößnitz 
5425, Marienberg 5414, Oederan 5376, Oelsnitz 5289, Stollberg 5263, Kamenz 
5218, Penig 5064, Löbau 5022 Einwohner. 
& 37. Verordnung, 
die Verlautbarung der kaufmännischen Concurse im Handelsregister betreffend; 
vom 7. März 1868. 
Zur Verhütung der Uebelstände, die es zur Folge haben kann, wenn das Handelsregister von 
der erfolgten Eröffnung des Concurses über eine Handelsgesellschaft oder zum Vermögen eines Ein— 
zelkaufmanns keine Nachricht enthält, wird mit Allerhöchster Genehmigung verordnet was folgt: 
1. Die Eröffnung des Concurses über eine Handelsgesellschaft oder zum Vermögen eines 
Einzelkaufmanns ist auf der zweiten Rubrik des für die betreffende Handelsgesellschaft oder 
für den betreffenden Einzelkaufmann bestimmten Foliums des Handelsregisters mittelst beson— 
deren Eintrags von Amtswegen und kostenfrei zu verlautbaren. 
2. Eine öffentliche Bekanntmachung des im Handelsregister erfolgten Eintrags über die 
Eröffnung eines Concurses findet nicht statt. 
Z. Von der Eröffnung des Concurses über eine Handelsgesellschaft oder zum Vermögen 
eines Einzelkaufmanns ist das Gericht, dem die Führung des betreffenden Handelsregisters 
obliegt, sofern dieses Gericht nicht zugleich das Concursgericht ist, von Letzterem von Amts- 
wegen und kostenfrei zu benachrichtigen. 
Dresden, am 7. März 1868. 
Ministerium der Justiz. 
D. Schneider. Manitius. 
 
	        
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