Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 12. Mai 1868. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
  
Fromm. 
M 74. Decret 
wegen Bestätigung des Statuts für die Kleinkinderbewahranstalt zu Glauchau; 
vom 12. Mai 1868. 
Mechtem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im & 4 des 
Statuts für die Kleinkinderbewahranstalt zu Glauchau enthaltene Rechtsvergünstigung, die 
Legitimation der Vorstandsmitglieder und insbesondere des Vorsitzenden und seines Stell- 
vertreters, sowie des Rechnungsführers durch öffentliche Bekanntmachung betreffend, zu be- 
willigen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unter- 
richts diesem Statute die Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen 
Bestimmungen allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist hierüber gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts aus- 
gefertigt worden. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen 
Unterrichts. 
Frhr. v. Falkenstein. 
  
Hausmann. 
Statut 
für die in Glauchau bestehende Kleinkinderbewahranstalt. 
ꝛc. 2c. 
84. ꝛc. ꝛc. 
In der jedesmaligen ersten Jahresversammlung hat der Vorstand einen Vorsitzenden und 
Stellvertreter desselben, sowie einen Rechnungsführer aus seiner Mitte für das laufende Jahr
	        
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