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Großburgk im Steuerbezirke Dresden,
Hainsberg im Steuerbezirke Dippoldiswalde,
St. Michaelis im Steuerbezirke Freiberg,
Niederwürschnitz im Steuerbezirke Chemnitz,
Bockwa
Cainsdorf
—–se im Steuerbezirke Zwickau,
Oberhohndorf
Schedewitz
C. zwei und ein halbes Procent den sämmtlichen übrigen Steuergemeinden des Landes.
&. Wegen Berechnung der vorgedachten Einnehmergebühren, ingleichen wegen An-
rechnung der Zuschläge auf Einnahme und Ausgabe wird besondere Anordnung durch die
Kreissteuerräthe ergehen.
§ 9. Die Aufweisung der Personalsteuer-Quittungen bei Erhebung von Besoldung,
Gehalt, Wartegeld, Pension oder sonstigen Bezügen aus öffentlichen Cassen hat im Jahre 1868
in den Monaten
August und December,
im Jahre 1869 in den Monaten
Juni und December
stattzufinden.
Gegenwärtige Verordnung ist nach § 21 des Preßgesetzes vom 1 4. März 1851 in
allen Amtsblättern zum Abdrucke zu bringen.
Dresden, den 26. Mai 1868.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
/K 77. Gesetz,
die Emeritirung ständiger Lehrer an den Volksschulen betreffend;
vom 26. Mai 1868.
Wan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
217c. 2c. 1c.
haben über die Emeritirung der Lehrer an den Volksschulen beschlossen und verordnen hier-
durch, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, Folgendes:
v. Brück.