Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

Nr. 
— 410 — 
4. Mündliche Verhandlung zur Feststellung streitiger Thatsachen 
— 
10. 
15 Ngr. bis 
Ausfertigung einer auf Grund vorgängiger technischer Erörter= 
ung zu ertheilenden Be= oder Entscheidung oder sonstigen 
Bestimmung: 
à) wenn dieselbe zugleich die technische Begründung selbst- 
ständig enthält bis 
b) wenn dieselbe sich auf besonders abgegebene technische 
Gutachten stünt 155 Ngr. bis 
Ausfertigung einer Be= oder Entscheidung oder sonstigen Be- 
stimmung, welche ohne * technische Erörterung er- 
theilt wirnd 100 Mgr. bis 
Ausfertigung eines Schurfs Geins einschließlich des Eintrags in 
das Schurfbuch . ... .90Ngrbts 
dagegen wegen Betriebs eines Suchstollns oder einer ähn— 
lichen unterirdischen Arbit 1 bis 
Verlängerung einer Schurffrist, einschließlich der dießfallsigen 
Bemerkung auf dem Schurfscheine und zum Schurfbuche 
dagegen wegen Betriebs eines Suchstollns oder einer zu 
lichen unterirdischen Arbeit 
Verleihung von Grubenfeld, einschließlich des Protocolls und 
Eintrags in das Lehnbuch bis mit 5 Maßeinbeiten 
von jeder folgenden Einheit noch 
Ausfertigung der Verleihungsurkunde bei einem Feldumfange 
bis mit 10 Maßeinheiten 
- - 50 - 
— 100 - 
200 - 
von 201 oder mehr Einheiten. . 
VerstufungemesErbstollnsnebstderNachrichtzudenActen 
Verleihung eines verstuften Erbstollns, einschließlich des Pro- 
tocolls . ... .. 
5 Thlr. — Ngr. 
1 
cr
	        
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