Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

LI 
  
Wechselstempel — Einführung von Stempelmarken 
— Valuta bei demselben 
Wiedereinsetzung der beschränkt llagfrei erklärten oder in Mangel mehreren 
Verdachts freigesprochenen Personen in den Genuß der Ehrenrechte 
Wilkau an der Zwickau-Schwarzenberger Staatseisenbahn — Expropriation von 
Grundeigenthum für Anlegung einer Haltestelle daselbst . 
Winkelschriftstellerei — deren Bestrafung .. 
Wirthschafts- und Erwerbsgenossenschaften —- deren Frb 
Stellung 
Wittwen und Waisen der Offiziere und Militärbeamten — deren Pension 
Wittwen-Begräbnißcasse, zweite, zu Annaberg — deren Statuten werden 
bestätgtt .. .. 
Wittwencasse, s. Prediger-Wittwen- und Waisencasse. 
Wittwen-Unterstützungscasse, s. Prediger-Wittwen= und Waisen-Unter- 
stützungscasse zu Borna. 
Wolftitz, s. Wyhra. 
Wolkenstein — Bestätigung der Brauordnung der dasigen Braugenossenschaft 
Wundärzte, legitimirte, — denselben ist gestattet, sich bei der Jahresversamm- 
lung des betreffenden ärztlichen Kreisvereins durch Abgeordnete vertreten 
zu lassen . .. 
— (. Aerzte und. Wundäxzte. 
Wurzen — Expropriation von Eigenthum für Erweiterung des Bahnhofs der 
Leipzig-Dresdner Eisenbahn daselbst — welche Flur davon betroffen wird 
Wyhra bei Wolftitz — Bestätigung der Genassenschaftsordnung der Genoffen- 
schaft für Berichtigung derselben 
Z. 
Zollamtliche Behandlung der mit den Posten eingehenden, ausgehenden 
oder durchgehenden Gegenstände — Regulativ darüber 
Zollanschluß des Herzogthums Lauenburg .. 
— des Herzogthums Lauenburg, wodurch der freie Verkehr mit demselben 
mit der hinsichtlich des Branntweins und Bieres erfolgten Beschränkuns 
hergestellt wird 
— einiger Hamburgischen Gebietstheile an den Zollverein 
Zollverein — Eintritt des Herzogthums Lauenburg in den Verband desselben 
— Anschluß einiger Hamburzischer Gebietstheile an denselben 
— Erweiterung des freien Verkehrs mit Branntwein in einem Theile des 
Preußischen Regierungsbezirks Kassel. 
— Regulativ über die zollamtliche Behandlung der mit den Posteni in dem Ge- 
biete desselben eingehenden, ausgehenden oder durchgehenden Gegenstände 
  
Tag. 
5. Juni 
6. Juni 
28. Oct. 
4. Juni 
6. Nov. 
23. Juli 
14. Febr. 
28. Jan. 
28. März 
26. Mai 
26. Juni 
30. Juni 
10. Febr. 
27. Juni 
30. Juni 
I 
316 fg. 
za fg. 
II. 
1207 
J. 
312 fg. 
II. 
1267 fg. 
  
499 fg. 
J. 
64 fg. 
J 
I 
191fg. 
  
Abth. u. Seite. 
  
Paragraph. 
1 —14 
1—3 
1 —6 
1— 19 
1—71 
1—3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.