Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Vorsitzenden der Marine-Ersatz-Commission sind diese Listen spätestens bis zum 1. August 
zuzustellen. 
890. 
Anfertigung der Vorstellungs-Listen. 
1. Die Listen, mittelst welcher die Militärpflichtigen der Departements-Ersatz-Commission 
vorgestellt werden sollen, „Vorstellungs-Listen“ genannt, sind nach den Schemas 15 bis 19 
in getrennten Exemplaren, wie folgt, anzulegen. 
Vorstellungs-Liste A. 
enthaltend die als dauernd unbrauchbar bezeichneten Militärpflichtigen. 
Vorstellungs-Liste B. 
enthaltend die zur zweiten Classe der Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, 
und zwar: 
a) wegen Mindermaß (d. h. unter 59, 
b) wegen Kleinheit (d. h. von 5“ bis 5“ 1“ 3½%), 
IC) wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit, 
d) wegen nicht vollkommener Dienstfähigkeit. 
Vorstellungs-Liste C. 
enthaltend die zur ersten Classe der Ersatz-Reserve designirten Militärpflichtigen, und zwar: 
a) als disponible, 
b) wegen Kleinheit, 
C) wegen zeitiger Dienstunbrauchbarkeit, 
d) wegen nicht vollkommener Dienstfähigkeit. 
Vorstellungs-Liste D. 
enthaltend die vorschriftsmäßig gelernten Jäger. 1) 
Vorstellungs-Liste E. 
enthaltend die für brauchbar und einstellungsfähig erachteten Militärpflichtigen. 
Vorstellungs-Liste F. 
enthaltend die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit entlassenen Soldaten, und 
zwar: 
  
  
1) Fällt für Sachsen weg.
	        
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