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Militärpflichtigen, und zwar in den einzelnen Kategorieen in analoger Reihenfolge, wie in den
Vorstellungs-Listen A bis F, an der Spitze jeden Jahrgangs der für einstellungsfähig befun-
denen Militärpflichtigen jedoch Diejenigen, welche für die Flotten-Stamm-Dioision geeignet
sind, aber keinen Anspruch auf die der seemännischen Bevölkerung des Norddeutschen
Bundes nach § 5 zustehende Vergünstigung haben.
Dem Civil-Vorsitzenden der Marine-Ersatz-Commission sind mit dem demselben zu über-
sendenden Exemplare der Vorstellungs-Liste K zugleich alle zugehörigen Beläge, Reclamations-
Verhandlungen 2c.,) sowie für die sub a und b verzeichneten Militärpflichtigen die aus-
gefüllten Ausmusterungs-Scheine, bez. Seewehr-Pässe (& 86) zuzustellen.
891.
Anfertigung der Verlese-Listen.
Außer den im 8 90 bezeichneten Vorstellungs-Listen sind Listen — Verlese-Listen —
je nach dem Bedarfe und je nach den speciellen Anordnungen der Departements-Ersatz-Com-
mission anzulegen.
In dieselben sind die Militärpflichtigen, welche der Departements-Ersatz-Commission vor-
zustellen sind, nach der Nummerfolge, unter welcher sie in den Vorstellungs-Listen stehen, mit
Vor= und Zunamen, Stand oder Gewerbe und Aufenthaltsort einzutragen.
Diese Verlese-Listen dienen zum Aufrufen und Rangiren der Militärpflichtigen außerhalb
des Geschäfts-Locals der Commission.
Die Anfertigung der Verlese-Listen haben nach jedesmaliger Vereinbarung vie Vorsitzenden
der Kreis-Ersatz-Commission zu besorgen.
92.
Veränderungs-Nachweise zu den Vorstellungs= Listen.
1. In den Vorstellungs-Listen darf, sobald sie der Departements-Ersatz-Commission vor-
gelegt sind, keine Aenderung vorgenommen werden.
2. Wechseln Militärpflichtige, welche der Departements-Ersatz-Commission vorzustellen
sind, in der Zeit zwischen dem Kreis= und Departements-Ersatzgeschäfte den Aushebungs-
Bezirk, in welchem sie nach § 20 gestellungspflichtig sind, so hat der Civil-Vorsitzende der
Kreis-Ersatz-Commission eine besondere Ab= und Zugangs-Liste über die betreffenden Mann-
Ersatzjahres entbunden waren und daher von der Kreis-Ersatz-Commission noch gar nicht gemustert worden
sind. Hinsichtlich der Rangirung der Militärpflichtigen in der Vorstellungs -Liste K wird speciell auf die
Bestimmungen im § 22 ad 1, alinea 2 und ad 4 aufmerksam gemacht, wonach die allgemeine Abschlußnummer
eines Aushebungs-Bezirks auch für die Rangirung in der Vorstellungs= Liste K maßgebend ist.
*) Dieselben sind unmittelbar nach beendetem Marine-Ersatzgeschäfte dem Civil-Vorsitzenden der Kreis-
Ersatz-Commission zurückzusenden.