Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Militärpflichtigen, und zwar in den einzelnen Kategorieen in analoger Reihenfolge, wie in den 
Vorstellungs-Listen A bis F, an der Spitze jeden Jahrgangs der für einstellungsfähig befun- 
denen Militärpflichtigen jedoch Diejenigen, welche für die Flotten-Stamm-Dioision geeignet 
sind, aber keinen Anspruch auf die der seemännischen Bevölkerung des Norddeutschen 
Bundes nach § 5 zustehende Vergünstigung haben. 
Dem Civil-Vorsitzenden der Marine-Ersatz-Commission sind mit dem demselben zu über- 
sendenden Exemplare der Vorstellungs-Liste K zugleich alle zugehörigen Beläge, Reclamations- 
Verhandlungen 2c.,) sowie für die sub a und b verzeichneten Militärpflichtigen die aus- 
gefüllten Ausmusterungs-Scheine, bez. Seewehr-Pässe (& 86) zuzustellen. 
891. 
Anfertigung der Verlese-Listen. 
Außer den im 8 90 bezeichneten Vorstellungs-Listen sind Listen — Verlese-Listen — 
je nach dem Bedarfe und je nach den speciellen Anordnungen der Departements-Ersatz-Com- 
mission anzulegen. 
In dieselben sind die Militärpflichtigen, welche der Departements-Ersatz-Commission vor- 
zustellen sind, nach der Nummerfolge, unter welcher sie in den Vorstellungs-Listen stehen, mit 
Vor= und Zunamen, Stand oder Gewerbe und Aufenthaltsort einzutragen. 
Diese Verlese-Listen dienen zum Aufrufen und Rangiren der Militärpflichtigen außerhalb 
des Geschäfts-Locals der Commission. 
Die Anfertigung der Verlese-Listen haben nach jedesmaliger Vereinbarung vie Vorsitzenden 
der Kreis-Ersatz-Commission zu besorgen. 
92. 
Veränderungs-Nachweise zu den Vorstellungs= Listen. 
1. In den Vorstellungs-Listen darf, sobald sie der Departements-Ersatz-Commission vor- 
gelegt sind, keine Aenderung vorgenommen werden. 
2. Wechseln Militärpflichtige, welche der Departements-Ersatz-Commission vorzustellen 
sind, in der Zeit zwischen dem Kreis= und Departements-Ersatzgeschäfte den Aushebungs- 
Bezirk, in welchem sie nach § 20 gestellungspflichtig sind, so hat der Civil-Vorsitzende der 
Kreis-Ersatz-Commission eine besondere Ab= und Zugangs-Liste über die betreffenden Mann- 
Ersatzjahres entbunden waren und daher von der Kreis-Ersatz-Commission noch gar nicht gemustert worden 
sind. Hinsichtlich der Rangirung der Militärpflichtigen in der Vorstellungs -Liste K wird speciell auf die 
Bestimmungen im § 22 ad 1, alinea 2 und ad 4 aufmerksam gemacht, wonach die allgemeine Abschlußnummer 
eines Aushebungs-Bezirks auch für die Rangirung in der Vorstellungs= Liste K maßgebend ist. 
*) Dieselben sind unmittelbar nach beendetem Marine-Ersatzgeschäfte dem Civil-Vorsitzenden der Kreis- 
Ersatz-Commission zurückzusenden.
	        
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