— 611 —
Waffen innerhalb der Abschlußnummer vorhanden ist, so kann von der Sub-Repartition ab-
gegangen, und dieser Ueberschuß, wo er sich findet, voraus genommen werden, wobei indeß an
dem zu stellenden Contingente der Gesammtzahl nach festgehalten werden muß. Es ist daher
bei den Aushebungen eine Rechnung, wie solche das Schema 21 beispielsweise angiebt, zu
führen.
3. Die Departements-Ersatz-Commissionen haben die Sub-Repartitionen den Kreis-
Ersatz-Commissionen sobald als möglich zuzufertigen.
Sollte es vorkommen, daß die Sub Repartitionen nicht zeitig genug bekannt gemacht
werden können, so ist bei Abwägung der Zahl der Militärpflichtigen, welche nach § 9 8 zur
Aushebung zu beordern sind, event. auch bei der Ausbebung selbst die Sub-Repartition des
Vorjahrs als Anhalt zu nehmen, damit, sobald die aus den einzelnen Bezirken zu stellenden
Quoten bekannt werden, durch die Departements-Ersatz-Commission sogleich auf Grund ihrer
Listen die erforderlichen Rekruten für die verschiedenen Waffen definitiv bestimmt werden können.
98.
Beorderung und Gestellung der Militärpflichtigen vor die Departements-
Ersatz-Commission.
1. Die Eivil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commissionen haben, nachdem sie die Be-
stimmungen der Departements-Ersatz-Commission wegen der Versammlungstage und Aus-
hebungs-Stationen erhalten haben, die in den Vorstellungs-Listen A bis E verzeichneten Mann-
schaften zu beordern.
2. Von den in der Liste E enthaltenen, für einstellungsfähig erachteten Militärpflichtigen
sind nach der Reihenfolge, in welcher sie in der Liste stehen, je nach dem Ermessen der Depar-
tements-Ersatz-Commission, so viele zur Vorstellung zu beordern, als mit Rücksicht auf den
Ausfall, wie er sich im Laufe der Zeit in den verschiedenen Staaten, Provinzen und Aus-
hebungs-Bezirken als unvermeidlich herausgestellt hat, zur Aufbringung des dem Bezirke zu-
geschriebenen Ersatz-Contingents und der im § 109 erwähnten Reserve-Mannschaften erfor-
derlich sind.
Hierbei ist nicht blos auf die Kopfzahl, sondern zugleich auch darauf zu achten, daß der
Bedarf für die einzelnen Waffengattungen und insbesondere für die Garde gedeckt werden kann.
3. Damit der im Vorstehenden gedachte Ausfall möglichst auf ein Minimum reducirt
wird, ist mit Strenge darauf hinzuwirken:
a) daß die Vormusterung der Militärpflichtigen Seitens der Kreis-Ersatz-Commissionen
mit entsprechender Sorgfalt ausgeführt und alle Individuen zurückgestellt, bez. zur
Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht werden, welche nicht die genügende körperliche
Brauchbarkeit zum Militärdienste besitzen;