Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 611 — 
Waffen innerhalb der Abschlußnummer vorhanden ist, so kann von der Sub-Repartition ab- 
gegangen, und dieser Ueberschuß, wo er sich findet, voraus genommen werden, wobei indeß an 
dem zu stellenden Contingente der Gesammtzahl nach festgehalten werden muß. Es ist daher 
bei den Aushebungen eine Rechnung, wie solche das Schema 21 beispielsweise angiebt, zu 
führen. 
3. Die Departements-Ersatz-Commissionen haben die Sub-Repartitionen den Kreis- 
Ersatz-Commissionen sobald als möglich zuzufertigen. 
Sollte es vorkommen, daß die Sub Repartitionen nicht zeitig genug bekannt gemacht 
werden können, so ist bei Abwägung der Zahl der Militärpflichtigen, welche nach § 9 8 zur 
Aushebung zu beordern sind, event. auch bei der Ausbebung selbst die Sub-Repartition des 
Vorjahrs als Anhalt zu nehmen, damit, sobald die aus den einzelnen Bezirken zu stellenden 
Quoten bekannt werden, durch die Departements-Ersatz-Commission sogleich auf Grund ihrer 
Listen die erforderlichen Rekruten für die verschiedenen Waffen definitiv bestimmt werden können. 
98. 
Beorderung und Gestellung der Militärpflichtigen vor die Departements- 
Ersatz-Commission. 
1. Die Eivil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commissionen haben, nachdem sie die Be- 
stimmungen der Departements-Ersatz-Commission wegen der Versammlungstage und Aus- 
hebungs-Stationen erhalten haben, die in den Vorstellungs-Listen A bis E verzeichneten Mann- 
schaften zu beordern. 
2. Von den in der Liste E enthaltenen, für einstellungsfähig erachteten Militärpflichtigen 
sind nach der Reihenfolge, in welcher sie in der Liste stehen, je nach dem Ermessen der Depar- 
tements-Ersatz-Commission, so viele zur Vorstellung zu beordern, als mit Rücksicht auf den 
Ausfall, wie er sich im Laufe der Zeit in den verschiedenen Staaten, Provinzen und Aus- 
hebungs-Bezirken als unvermeidlich herausgestellt hat, zur Aufbringung des dem Bezirke zu- 
geschriebenen Ersatz-Contingents und der im § 109 erwähnten Reserve-Mannschaften erfor- 
derlich sind. 
Hierbei ist nicht blos auf die Kopfzahl, sondern zugleich auch darauf zu achten, daß der 
Bedarf für die einzelnen Waffengattungen und insbesondere für die Garde gedeckt werden kann. 
3. Damit der im Vorstehenden gedachte Ausfall möglichst auf ein Minimum reducirt 
wird, ist mit Strenge darauf hinzuwirken: 
a) daß die Vormusterung der Militärpflichtigen Seitens der Kreis-Ersatz-Commissionen 
mit entsprechender Sorgfalt ausgeführt und alle Individuen zurückgestellt, bez. zur 
Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht werden, welche nicht die genügende körperliche 
Brauchbarkeit zum Militärdienste besitzen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.