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unter specieller Angabe, welche Militärpflichtigen des betreffenden Aushebungs-Bezirks
(ck. FS5 117, 4 und 118, 2) und nach welchen Aushebungs-Stationen dieselben zu beordern
sind. Die General-Commandos des 1., 2., 9. und 10. Armee-Corps haben die bezüglichen
Geschäftspläne für ihre Bezirke nach vollzogener Bestätigung auch dem Marine-Ministerium
abschriftlich zu übersenven.
4. Das Marine-Ministerium veranlaßt die Commandirung der dann erforderlichen
Marine-Offiziere zur Theilnahme an den Marine-Ersatzgeschäften und giebt dieselben den
betreffenden General-Commandos an.
Den der Marine-Ersatz-Commission beizugebenden Arzt hat das General-Commando,
bez. das Contingents-Commando zu bestimmen, und mit dem Marine-Offizier dem betref-
fenden Infanterie-Brigade-Commando zur weiteren Mittheilung an den Civil-Vorsitzenden der
Commission namhaft zu machen.
* 115.
Beorderung und Gestellung der Militärpflichtigen vor die Marine-Ersatz-
Commission.
Die Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commissionen der in dem § 112 ad 1 genannten
Infanterie-Brigade-Bezirke haben, nachdem sie die Bestimmungen der Marine-Ersatz-Com-
mission wegen der Versammlungstage und Marine-Aushebungs-Stationen erhalten haben,
alle in der Vorstellungs-Liste K verzeichneten Mannschaften zu beordern, soweit die persön-
liche Gestellung derselben von der betreffenden Marine-Ersatz-Commission angeordnet ist
(ef. 9& 117, 4 und 118, 2).
Militärpflichtige der seemännischen Bevölkerung aus anderen Infanterie-Brigade-Bezirken,
deren persönliche Gestellung die Marine-Ersatz-Commission im Bezirke der 36. Infanterie-
Brigade angeordnet hat, sind durch den Militär-Vorsitzenden der betreffenden Kreis-Ersatz-
Commission nach den für die Ueberweisung von Rekruten an Truppentheile maßgebenden
Bestimmungen nach der betreffenden Marine-Aushebungs-Station in Marsch zu setzen.)
116.
Sub-Repartition des Ersatzbedarfs für die Flotten-Stamm-Division
und des aus der seemännischen Bevölkerung zu entnehmenden Bedarfs der
Maschinen-Compagnie, sowie des Bedarfs an Schiffszimmerkeuten für die
Werft-Division.
1. Auf Grund der den Marine-Ersatz-Commissionen zugehenden Vorstellungs-Listen K
stellen die Militär-Vorsitzenden derselben „Uebersichten der im Jahre 18. bei dem Marine-
*) Sollten dieselben dort nicht zur Aushebung gelangen, so sind sie in gleicher Weise durch den Landwehr-
Bezirks-Commandenr. der Marine-Aushebungs-Station in die Heimath zurückzusenden.