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Schema 26.
Zu § 127 der Ersatz-Instruction.
Dem (Schuhmachergesellen August Müller), welcher am (1. August 1848) zu (Guben)
Kreis (Guben) geboren ist und sich gegenwärtig in N. im diesseitigen Kreise (Aushebungs-
Bezirke) aufhält, wird auf Grund der ausdrücklichen Einwilligung seines (Vaters — Vor-
mundes), des Böttchermeisters Müller zu (Guben), und da derselbe nach den beigebrachten
obrigkeitlichen Attesten seines Wohn= und Aufenthalts-Orts durch Lehrcontracte oder sonstige
Civil-Verhältnisse nicht gebunden, gegenwärtig in keiner Untersuchung sich befindet, auch früher
noch keine gerichtliche Ehrenstrafen erlitten, vielmehr sich stets moralisch gut geführt hat, hier-
durch bescheinigt, daß seinem freiwilligen Eintritte auf dreijährige Dienstzeit in den Militär-
dienst nichts entgeßen steht.
Gegenwärtiger Schein verliert seine Gültigkeit mit dem 1. Mai 1867.
N. N., den 1. April 1867.
(L. 8.) Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises
(Aushebungs-Bezirk) N. N.
P.
Landrath rc.
Schema 27.
Zu § 130 der Ersatz-Instruction.
Dem Militärpflichtigen (Vor= und Zuname), geboren (Tag, Monat, Jahr) zu (Ort, Kreis rc.,
Regierungs-Bezirk 2c.), wohnend in (Ort, Kreis 2c., Regierungs-Bezirk 2c.), wird hiermit
bescheinigt, daß sich derselbe auf Grund seiner Papiere bei (Truppentheil) freiwillig auf drei
Jahre engagirt und sich am (Tag, Monat, Jahr) beim (Truppentheil) zur Einstellung ein-
zufinden hat. "
Derselbe ist unter heutigem Tage beim Regimente vereidigt, auf den Ersatzbedarf no-
tirt, und ihm der gegenwärtige Schein zur Legitimation bei der Königlichen Kreis-Ersatz-
Commission ertheilt worden.
(Ort und Datum.)
(L. 8.) (LUnterschrift des Regiments= resp. Bataillons-Commandeurs.)