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Schema 28.
Zu 88 139 und 145 der Ersatz-Instruction.
Nationale
von Freiwilligen zum Eintritte in eine Unteroffizier-Schule (Schiffsjungen-Compagnie) aus dem Kreise 2c. N.
Größ Pro- Was für Stand, Ge-
Vor- DatumGroße fession g eine Schulel wann Gewerbe schwi- B t
Vater- 7 oder ennt- verselbeber- er con= und Ver- ster. emerk-
z und der land. psonstige nisse.und bis firmirt mögen z ungen.
* Zuname. Geburt. 7“ * Beschäf- zu welchem ist des
G tigung. Jahre Vaters. * 5
Regier.= 1. Schrei-
Bez. 2c. ben.
Ort 2. Lesen.
bei. 3. Rech-
nen.
Schema 29.
Zu § 148 der Ersatz-Instruction.
Berechtigungs-Schein zum einjährigen Dienste.
Der (Stand, Vor= und Zuname), geboren zu Kreis 2c am ten
18 ist auf Grund und nach Prüfung seiner persönlichen Verhältnisse, und zwar
(nach Vorlegung eines vorschriftsmäßigen Zeugnisses der Reife für die Universität, oder
eines den bezüglichen Bestimmungen entsprechenden Gymnasial-Zeugnisses, oder
eines den bezüglichen Bestimmungen entsprechenden Zeugnisses einer Realschule erster Ordnung,
bez. einer mit den Realschulen erster Ordnung als gleichberechtigt anerkannten höheren Bürgerschule, oder
eines den bezüglichen Bestimmungen entsprechenden Zeugnisses über den Besuch der Prima einer
Realschule zweiter Ordnung, bez. einer mit diesen gleichberechtigten höheren Bürgerschule, oder
in Folge abgelegten Examens 2c. 2c.)
für qualificirt befunden worden, als einjährig Freiwilliger zu dienen.
Die Anmeldung zum Antritte des Dienstes bei einem Truppentheile muß zu dem in der Ersatz-
Instruction festgesetzten Termine und bei Verlust der Berechtigung spätestens am 1. October 18
bewirkt werden.
Bei eintretender Mobilmachung der Armee, oder eines Theiles derselben, erlischt die Befugniß,
den Dienstantritt bis zu obigem Termine auszusetzen. In solchen Fällen hat sich der Inhaber dieses
Scheins, sofern er das militärpflichtige Alter erreicht hat, bei dem Civil-Präses der Kreis-Ersatz-
Commission seines Aufenthalts-Orts anzumelden und demnächst die weiteren Bestimmungen der
Ersatz-Behörden abzuwarten.
(Ort und Datum.)
Prüfungs-Commission der Freiwilligen zum einjährigen Militärdienste.
N. N. N. N.