Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Inhaltsverzeichniß. 
Erster Theil. 
Verpflichtung zum Kriegsdienste. Grundzüge der Organisation des Ersatzwesens. 
Erster Abschnitt. 
Wehrpflicht, Militärpflicht und Militärdienstzeit. Ergänzungs-Modus im 
Allgemeinen. 
8 1. Wehrpflicht. 
8 2. Beginn und Dauer der Militärpflicht. 
8 3. Zulässigkeit des freiwilligen Eintritts in das stehende Heer, beziehendlich die Flotte vor Erreichung des 
militärpflichtigen Alters. 
8 4. Dauer der Militär-Dienstpflicht. 
8 5. Militär-Dienstpflicht der seemännischen Bevölkerung. 
§ 6. Besondere Militär-Dienstpflicht für auf öffentliche Kosten genossene Ausbildung. 
8§ 7. Militär-Dienstzeit der einjährig Freiwilligen. 
8 8. Militär-Dienstzeit der Schulamts-Candidaten. 
8§ 9. Militär-Dienstzeit der Militär-Krankenwärter. 
§ 10. Militär-Dienstzeit der Trainsoldaten, welche im Frieden zu Train-Fahrern ausgebildet werden. 
§ 11. Militär-Dienstzeit der Seeleute von Beruf und Maschinisten. 
§ 12. Militär-Dienstverpflichtung der Eingewanderten und der innerhalb des Norddeutschen Bundes lebenden 
Ausländer. 
§ 13. Ergänzungs-Modus des stehenden Heeres und der activen Marine im Allgemeinen. 
Zweiter Abschnitt. 
Eintheilung in Ergänzungs-Bezirke und Organisation der Ersatz- 
Behörden im Allgemeinen. « 
§ 14. Eintheilung des Bundesgebiets in Ergänzungs-Bezirke. 
§ 15. Benennung der Behörden, welche die Ersatz-Angelegenheiten leiten. Ressort-Verhältnisse derselben 
zu einander. 
Dritter Abschnitt. 
Ermittelung und Vertheilung des Ersatzbedarfs. 
§ 16. Ermittelung des Ersatzbedarfs. 
§ 17. Allgemeine Grundsätze für die Vertheilung des Ersatzbedarfs. 
8 18. Vertheilung des Ersatzbedarfs für das stehende Heer und für die nicht aus der seemännischen Be- 
völkerung zu ergänzenden Marinetheile auf die Ergänzungs-Bezirke. 
819. Vertheilung des Ersatzbedarfs für die Flotten-Stamm-Division und die Maschinen-Compagnie, 
sowie des Bedarfs der Handwerks-Compagnie an Schiffszimmerleuten auf die Ergänzungs-Bezrrke. 
1868. 
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