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Inhaltsverzeichniß.
Erster Theil.
Verpflichtung zum Kriegsdienste. Grundzüge der Organisation des Ersatzwesens.
Erster Abschnitt.
Wehrpflicht, Militärpflicht und Militärdienstzeit. Ergänzungs-Modus im
Allgemeinen.
8 1. Wehrpflicht.
8 2. Beginn und Dauer der Militärpflicht.
8 3. Zulässigkeit des freiwilligen Eintritts in das stehende Heer, beziehendlich die Flotte vor Erreichung des
militärpflichtigen Alters.
8 4. Dauer der Militär-Dienstpflicht.
8 5. Militär-Dienstpflicht der seemännischen Bevölkerung.
§ 6. Besondere Militär-Dienstpflicht für auf öffentliche Kosten genossene Ausbildung.
8§ 7. Militär-Dienstzeit der einjährig Freiwilligen.
8 8. Militär-Dienstzeit der Schulamts-Candidaten.
8§ 9. Militär-Dienstzeit der Militär-Krankenwärter.
§ 10. Militär-Dienstzeit der Trainsoldaten, welche im Frieden zu Train-Fahrern ausgebildet werden.
§ 11. Militär-Dienstzeit der Seeleute von Beruf und Maschinisten.
§ 12. Militär-Dienstverpflichtung der Eingewanderten und der innerhalb des Norddeutschen Bundes lebenden
Ausländer.
§ 13. Ergänzungs-Modus des stehenden Heeres und der activen Marine im Allgemeinen.
Zweiter Abschnitt.
Eintheilung in Ergänzungs-Bezirke und Organisation der Ersatz-
Behörden im Allgemeinen. «
§ 14. Eintheilung des Bundesgebiets in Ergänzungs-Bezirke.
§ 15. Benennung der Behörden, welche die Ersatz-Angelegenheiten leiten. Ressort-Verhältnisse derselben
zu einander.
Dritter Abschnitt.
Ermittelung und Vertheilung des Ersatzbedarfs.
§ 16. Ermittelung des Ersatzbedarfs.
§ 17. Allgemeine Grundsätze für die Vertheilung des Ersatzbedarfs.
8 18. Vertheilung des Ersatzbedarfs für das stehende Heer und für die nicht aus der seemännischen Be-
völkerung zu ergänzenden Marinetheile auf die Ergänzungs-Bezirke.
819. Vertheilung des Ersatzbedarfs für die Flotten-Stamm-Division und die Maschinen-Compagnie,
sowie des Bedarfs der Handwerks-Compagnie an Schiffszimmerleuten auf die Ergänzungs-Bezrrke.
1868.
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