Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

8 143. 
144. 
8 145. 
8 146. 
147. 
148. 
19. 
.l 150. 
151. 
152. 
. 153. 
154. 
155. 
§d 156. 
8 157. 
8 158. 
159. 
8 160. 
161. 
162. 
163. 
§v 14. 
165. 
§S 166. 
§s 167. 
8 168. 
8 
81 
8 171. 
172. 
.S 173. 
8174. 
. 175. 
Straf- und allgemeine Controlbestimmungen. 
8 176. 
169. 
170. Beschaffung der Pferde für einjährig Freiwillige der Cavallerie, reitenden Artillerie und des 
754 
Anmeldung behufs freiwilligen Eintritts in die Schiffsjungen -Compagnien. 
Annahme= Bedingungen. 
Einberufung der Freiwilligen zu den Schiffsjungen -Compagnien. 
Benachrichtigung des Civil-Vorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commission über die erfolgte Einstellung. 
Vorschriften über die Entlassungen aus den Schiffsjungen-Compagnien. 
Dreizehnter Abschnitt. 
Der einjährig freiwillige Dienst. 
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zum einjährig freiwilligen Dienste. 
Behörden, welche die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste ertheilen. 
Organisation und Geschäftsführung der Prüfungs-Comnissionen für einjährig Freiwillige. 
Termin für die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährigen Dienste. 
Nachsuchung der Berechtigung zum einjährigen Dienste. 
Darlegung der wissenschaftlichen Qualification im Allgemeinen. 
Darlegung der wissenschaftlichen Qualification durch Schul= 2c. Zeugnisse. 
Darlegung der wissenschaftlichen Qualification durch Examen. 
Mittheilungen der Prüfungs-Commission über die Refultate der Prüfungen. 
Pflichten, Rechte und Controle der mit dem Berechtigungsscheine zum einjährig freiwilligen Dienste 
Versehenen. 
Termin zum Antritte des einjährigen Dienstes. 
Ausstand zum Dienstantritte. 
Erlöschen der Ausstands-Bewilligungen in Kriegszeiten 2c. 
Folgen der versäumten rechtzeitigen Meldung zum Dienstantritte. 
Befreiung von der Erfüllung des einjährig freiwilligen Dienstes- 
Nichtannahme einjährig Freiwilliger bei mobilen Truppen. 
Beschränkung der Truppen bei Annahme der einjährig Freiwilligen. 
Anmeldung und Einstellung der einjährig Freiwilligen bei den Truppen. 
Abweisung der einjährig Freiwilligen Seitens der Troppen. 
Fernere Verpflichtung der von einem Truppentheile abgewiesenen. einjährig Freiwilligen. 
Superrevision und Entscheidung der Departements- Ersatz-Commission über die von den Truppelheilen 
abgewiesenen einjährig Freiwilligen. 
Bekleidung, Verpflegung und Ausrüstung der einjährig Freiwilligen. 
Trains. 
Aufnabme mittelloser Freiwilliger in die Verpflegung ber Truppen. 
Der einjährig freiwillige Dienst als Arzt. 
Der einjährig freiwillige Dienst als Pharmaceut. 
Der einjährig freiwillige Dienst als Unter-Roßarzt. 
Der einjährig freiwillige Dienst in der Bundes- Kriegs- Marine. 
Vierter Theil. 
Enllafungen vor beendeter Bienstzeit. 
Vierzehnter Abschnitt. 
Folgen der unterlassenen Meldung zur Berichtigung der Stammrolle 
und der Nichtgestellung vor die Ersatz= beziehendlich Militär-Behörden, 
sowie allgemeine Controle der Militärdienst-Erfüllung. 
Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stammrolle, beziehendlich für unterlassene 
Gestellung zu den Musterungs= oder Aushebungs-Terminen.
	        
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