Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
22. Stück vom Jahre 1868. 
  
  
  
. 131. Verordnung, 
die Publication der Allerhöchsten Verordnung über die Organisation der Landwehr- 
Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes 
vom 18. December 1867 betreffend; 
vom 5. September 1868. 
N auf Befehl Sr. Majestät des Königs über die Organisation der Landwehr- 
Behörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bereits unter 
dem 1 8. December vorigen Jahres nach Maßgabe der nachstehenden Verordnung Bestimmung 
getroffen und Verfügung an die Armee erlassen worden ist, so wird die gedachte Verordnung 
mit Allerhöchster Genehmigung Hierdurch noch besonders zur allgemeinen Nachachtung, 
insbesondere auch für die durch dieselbe betroffenen Cioil-Behörden, publicirt und zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am September 1868. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Fabrice. 
Pfeilschmidt. 
1868. 103
	        
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