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Statuten
des
Albertvereins,
internationalen Frauenvereins
im Königreiche Sachsen.
2c. 2.
* 20. Die Namen der Vertreter des Vereins sind beim Beginne ihrer Function im
Amtsblatte des Gerichtsamts im Bezirksgericht Dresden und in der Leipziger Zeitung vom
Directorium bekannt zu machen. Es genügt diese Bekanntmachung zur Legitimation der Vertreter
bei Gericht.
2c. 2c.
Letzte Absendung: am 16. Januar 1868.