Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Statuten
des

Albertvereins,
internationalen  Frauenvereins
im  Königreiche  Sachsen.

2c.  2.

*  20.  Die  Namen  der  Vertreter  des  Vereins  sind  beim  Beginne  ihrer  Function  im
Amtsblatte  des  Gerichtsamts  im  Bezirksgericht  Dresden  und  in  der  Leipziger  Zeitung  vom
Directorium  bekannt  zu  machen.  Es  genügt  diese  Bekanntmachung  zur  Legitimation  der  Vertreter
  bei  Gericht.

2c.  2c.

 

Letzte  Absendung:  am  16.  Januar  1868.