Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 874 — 
Schema 15 (zu § 55). 
  
Gestellungs-Ordre. 
  
Jahrgang und &de#r#Stamm Liste: Beordert fr .. 
der Landwehr-Compagnie: der Ueberweisungs-Liste. 
Der Landwehrmann (X. W. ) zu CG 9 wird hierdurch angewiesen, sich 
den ten 18 (Mittags 12) Uhr (im Landwehr-Bat.-Stabs- 
quartier n W. ) unfehlbar zu gestellen, wo er weitere Befehle zu gewärtigen 
hat. Diese Ordre und seine übrigen Militärpapiere hat derselbe mit zur Stelle zu 
bringen. 
Im Falle ungehorsamen Ausbleibens steht ihm die Strafe nach der Strenge der 
Gesetze bevor. 
Landwehr-Bezirks-Commando. 
(L. S.) 
(NB. Die Ordre wird nur unterstempelt.) 
Die chargenmäßige Marschcompetenz ist 
zu empfangen
	        
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