Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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& 67. Bekanntmachung, 
die Betriebseröffnung der Staatseisenbahnstrecke Großschönau-Warnsdorf 
betreffend; 
vom 8. August 1871. 
Nach Vollendung des Baues der Staatseisenbahn zwischen Großschönau und Warns- 
dorf hat das Finanzministerium den 
15. August dieses Jahres 
zur Eröffnung des Betriebs auf derselben festgesetzt. 
Die Leitung des Betriebs auf dieser Linie, auf welcher innerhalb des Königreichs 
Böhmen 
die Bahnhofsinspection Warnsdorf 
errichtet worden ist, erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen zu 
Dresden. Von derselben werden der Fahrplan und die Tarife für die Personen- 
beförderung, Gepäckfracht, Equipagen und lebende Thiere, sowie die Güterfrachttarife 
bekannt gemacht werden. 
Dagegen verbleibt die Abwickelung der Bauangelegenheiten und die Regelung der 
Besitzverhältnisse auf der neugebauten Strecke zunächst noch dem Commissar für den 
Bau derselben, Advocat Opitz in Zittau. 
Dresden, am 8. August 1871. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Thümmel. 
Heydenreich. 
Letzte Absendung: am 14. August 1871.
	        
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