Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

— 199 — 
(Muster zu einer Branntwein-Ausfuhr-Anmeldung.) 
Anmeldung 
über Branntwein-Ausfuhr, für welche die Steuervergütung beansprucht wird. 
Die Anmeldung ist vorgelegt Die Anmeldung ist obgegeben in 
am............ (Uni)kat.(Berlm),am......... 
undunterN0...desAnme-lde- laut Abfertigungs- Register No. 
Registers eingetragen. (Unterschrift.) 
ten 
(Coepnick), den Die Revision übernehmen (N. und N.) 
Königliches (Unter) Steuer-Amt. (Unterschrift. 
(Stempel.) (Unterschrift. Hierzu ist ein Uebergangsschein 
No. aus dos Amt 
zuu écrthdeilt. 
— 
(Die) unterzeichnete (n) (Kaufleute Gebrüder N.) meld (en) hiermit dem Königlichen 
(Unter-Steuer-) Amte in (Coepnick), im Bezirke des Königlichen Haupt= (Steuer-) 
Amtes in (Potsdam), daß (sie) beabsichtigeln), den umseitig näher declarirten inlän- 
dischen Branntwein innerhalb der nächsten (drei Tage) dem Königlichen (Haupt-Steuer-) 
Amte (für ausl. Geg. in Berlin) zur Abfertigung zu gestellen, demnächst (mittelst der 
Eisenbahn) über das (vereinsländische Haupt-Zoll-) Amt in (Hamburg) nach (Eogland) 
auszuführen und traglen) darauf an, ihlnen) nach erfolgter Ausfuhr und auf Grund der 
diesfälligen Bescheinigungen die angeordnete Steuervergütung zu gewähren. 
(Coepnick), den ten 
(Unterschrift der Versender.) 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.