Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

in Ermangelung des Raumes auch auf besonderen, den Correcturbogen bei— 
gefügten Zetteln angebracht sein. 
erhält den Zusatz: 
In den Bücherbestellzetteln nach der von der Postverwaltung vorgeschrie— 
benen Form kann die Bezeichnung der bestellten Bücher, Zeitschriften, Bilder 
und Musikalien handschriftlich erfolgen. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Delbrück. 
  
108. Verordnung, 
die Veranstaltung einer anderweiten Ergänzungswahl für die II. Kammer 
der Ständeversammlung betreffend; 
vom 26. October 1871. 
Nochdem der zum Landtagsabgeordneten der zweiten Kammer für den II. Wahl- 
kreis der Stadt Chemnitz gewählte Professor Dr. Biedermann in Leipzig unter Bezug- 
nahme auf § 8 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 die Niederlegung seines 
Mandats erklärt hat, macht sich die Vornahme einer anderweiten Ergänzungswahl in 
diesem Wahlkreise erforderlich. Es wird daher die ungesäumte Veranstaltung der letz- 
teren hierdurch angeordnet und als Tag der Abstimmung 
der 28. November 1871 
festgesetzt. 
Zum Wahlcommissar ist 
der Vicebürgermeister Vetters in Chemnitz 
ernannt worden. 
Dresden, am 26. October 1871. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg.
	        
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