Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

— XXVIII — 
  
N. 
Natural-Verpflegung der Truppen im Frieden, s. Militär. 
Netzschkau — Genehmigung einer in dem Regulative der dasigen Sparcasse ent- 
haltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Niederländische Unterthanen — Erklärung der Niederländischen Regierung 
bei Eheschließungen derselben im Königreiche Sachsen 
Norddeutsche Dienstfreimarken zum Frankiren von Sendungen in Staats- · 
dienstangelegenheiten — deren Umtausch bei den Orts-Postanstalten gegen 
neue Reichspostsfreimarken, ingleichen die Verwendung der abgemein gül- 
tigen Postwerthzeichen zum Frankiren der Postsendungen in Staatsdienst- 
angelegenheiten 
Norddeutscher Bund — einige Abänderungen des Neglements oom 11. De- 
cember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen desselben vom 2. No- 
vember 1867 
— — Verordnung auf Grund von Art. 21 der Maaß= und Gewichtsord- 
nung desselben vom 17. Angust 1868 (Seite 477 des Bundesgesetzblattes 
vom Jahre 1868) zu Ausführung der reichsgesetzlichen Bestimmungen 
über das Maaß= und Gewichtswesen für das Königreich Sachsen 
North British and Mercantile Insurance Company — deren Concessionirung 
unter den vorgeschriebenen Bedingungen und Beschränkungen mit Vorbehalt 
des Widerrufs — die Gesellschaft hat Dresden zu ihrem Sitze gewählt 
Nossen nach Freiberg — Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer 
Eisenbahn dahin. ......... 
— — velche Fluren davon betroffen werden . 
Nossen-Freiberg — Ermächtigung der Leipzig— Dresdner Eisenbahncompagnie 
zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn zwischen Nossen und Freiberg, 
nebst Concessionsbedingungen unter . . 
Nürnberg — Zurückziehung der, der dasigen Deutschen Srucrwerscherungenet el= 
schaft auf Gegenseitigkeit ertheilten Concession . . 
O. 
Ober-Aichungs-Commission, Königliche, nebst einer von dem Ministerium 
des Innern abhängigen Zahl von Aichämtern — deren Bestehen als 
Organe für die Ausführung und Handhabung der reichsgesetzlichen Vor- 
schristen für das Maaß= und Gewichtswesen vom 1. Januar 1872 an 
— — Aichung der Schankgläser . 
Oelsnitz-Plauen — Actretung von Grundeigenthum zun Baue einer Staats- 
eisenbahn dahin Z 
— — welche Flur davon betroffen wird .. 
— — Ernennung eines Commissars zum Baue derselben 
Oesterreich und Sachsen — Vertrag wegen weiterer Vervollständigung der 
gegenseitigen Eisenbahnverbindungen vom 29. September 1869. 
— — Bekanntmachung desselben . 
——VertragwegenwektererEntwickelung der Eisenbahnverbindungen an 
der Sächsisch-Böhmischen Grenze vom 1. December 1870 
— — Bekanntmachung desselben. . ... 
  
Tag. 
18. Sept. 
28. Dec. 
15. Nov. 
13. Febr. 
11. Aug. 
7. Nov. 
16. Oct. 
16. Oct. 
16. Mai 
11. Aug. 
12. Aug. 
14. Juni 
10. Juli 
15. Mai 
7. Juli 
  
Seite. 
215 
359 
261 fg. 
20 fg. 
181 fg. 
259 
234 fg. 
235 
251 g. 
66 
181 fg. 
190 fg. 
95 fg. 
96 
116 
86 fg. 
86 
129 fg. 
128 fg. 
1 Paragrapb= 
  
1—28 
1—4 
1—28 
1—9 
Art. 1—18 
1—5
	        
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