Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

— XXIX — 
  
Oesterr eich und Sachsen — Zollregieeinrichtungen zwischen den beiderseitigen 
Staatsgebieten auf der Zittau- Großschnau- Warnsdorfer Staatseisen- 
bahn 
Orden, s. Sidonien- Orden. » 
Oschatz, Stadt, — die Anleihe derselben wird genehmigt 
Papiere, s. Inhaberpapiere. 
Personalsteue r — Gesetz über deren provisorische worterhebung à im Jahre 1, 1872 
— — Ausführungsverordnung dazu. - 
— (. Gewerbe= und Personalsteuer. 
Pfingst- und Bußtagscollecten zu Unterstützung hülfsbedürftiger Lehrer 2c. 
— deren beschlossene Abschaffung auf Antrag der ersten Landessynode 
Philadelphische Gesellschaft zu Chemnitz — Bewilligung einer von derselben 
erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Plauen — die Geschäfte der Bauverwalterei zu Auerbach, welche letztere auf· 
gehoben wird, gehen auf die Bauverwalterei zu Plauen übern 
Plauen-Oelsnitz — Abtretung von Grundeigenthum zum Baue einer Staats- 
eisenbahn dahin. . .. . ... 
-—--—welcheFlurdavon betroffen wird 
— — Ernennung eines Commissars zum Baue derselben 
Polizei= und Verwaltungsbehörden — der Vertrieb der Druckformulare 
für dieselben wird dem Gendarmerie- Wirthschaftsdepot überwiesen — 
Verfahren dabei . 
Polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel, s. Dampftessel. 
Polizeistrafsachen, s. Gerichtspolizeiliche Angelegenheiten. 
Post, s. Postwesen. 
Postanstalten — Verordnung des Reichskanzlers vom 22. September 1871 
über die Besorgung von Schreiben mit Behändigungsscheinen durch 
dieselben — Bekanntmachung derselben 
Posten — Abänderungen des Regulativs über die zollamtliche Behandlung 
der mit denselben eingehenden, eusgehenden oder durchgehenden Gegen- 
stände . 
Postfreimarken, s. Reichspostfreimarken — Norddeutsche Dienstfreimarken. 
Postmandate — deren Einführung durch Verordnung des Reichskanzlers vom 
22. September 1871 — Bekanntmachung deshalb . 
Post-Reglement zu dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 
28. October 1871 — dasselbe tritt mit diesem Gesete« am 1. Januar 
1872 in Kraft 
— — Tarifbestimmungen dazu . 
— — Bekanntmachung deshalb zur öffentlichen Kenntniß i im bnigeiche 
Sachsen 
Postwerthzeichen — deren Verwendung zum Frankiren der Postsendungen in 
Staatsdienstangelegenheiten . 
Postwesen des Norddeutschen Bundes — einige Abänderungen des Reglements 
vom 11. December 1867 zu dem Gesebe über t dasselbe vom 2. November 
1867 Z . 
  
Tag. 
11. 
12. 
12. 
12. 
15. 
14 
10. 
27. 
30. 
30. 
30. 
12. 
15. 
13. 
Aug. 
Febr. 
Dec. 
Dec. 
.Juni 
Oct. 
Juni 
Juni 
Juli 
Jan. 
Sept. 
April 
Sept. 
Nov. 
Dec. 
Nov. 
Febr. 
  
Seite. 
137 fg. 
20 
280 
281 
80 
233 
97 
95 fg. 
96 
116 
32 fg. 
226, 
228 fg. 
42 
226 fg. 
283 fg. 
333 fg. 
283 
261 fg. 
20 fg. 
  
Paragraph. 
1—3 
1 u. 2 
1 —66 
I—XIXN
	        
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