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Für Laufschreiben wegen gewöhnlicher Briefe, Correspondenzkarten, Drucksachen
oder Waarenproben soll diese Gebühr erst nachträglich und nur in denjenigen Fällen
erhoben werden, in welchen die richtig erfolgte Aushändigung der Sendung an den
Adressaten festgestellt wird.
Für Laufschreiben wegen anderer Gegenstände ist die Gebühr vor dem Erlaß des
Laufschreibens zu entrichten; die Rückerstattung erfolgt, wenn sich ergiebt, daß die
Reclamation durch Verschulden der Post herbeigeführt worden ist.
Für Laufschreiben, welche portofreie Gegenstände betreffen, wird eine Gebühr nicht
erhoben.
8 XI.
Wenn ein Abonnent, welcher eine Zeitung bei einer Postanstalt bezieht, im Laufe Zeitungs—
des Abonnements die Ueberweisung der Zeitung auf eine andere Postanstalt verlangt, Ueben unga.
so erfolgt dieselbe gegen eine Ueberweisungsgebühr von 5 Sgr. bz. 18 Kr.
Die Ueberweisungsgebühr kommt ebenso oft in Ansatz, als der Abonnent im Laufe
des Abonnementstermins die Distributions-Postanstalt gewechselt zu sehen wünscht.
Insofern jedoch die Zeitung wieder nach dem Orte überwiesen wird, wo das Abonne—
ment ursprünglich stattgefunden hat, ist für die desfallsige Ueberweisung eine nochmalige
Gebühr nicht zu erheben.
SXII.
Für die Abtragung der im Abonnementswege bezogenen Zeitungen und Zeitschriften Zeitungs—
sind sowohl nach dem Ortsbestellbezirke als auch nach dem Landbestellbezirke für jedes bestellgeld.
Exemplar jährlich zu entrichten:
a) bei Zeitungen, welche wöchentlich einmal oder
seltener bestellt werden 5 Sgr. bz. 18 Kr.,
b) bei Zeitungen, welche zwei= oder dreimal wöchent=
lich bestellt werden 10 Sgr. oder 35 Kr.,
I) bei Zeitungen, welche mehrmals, aber nicht efter
als einmal täglich bestellt verden 15 Sgr. bz. 53 Kr.,
c) bei Zeitungen, welche zweimal täglich bestellt
werden 20 Sgr. oder 1 Gulden 10 Kr.,
e) für die amtlichen Verordnungsblätter . .5Sgr.bz.18Kr.
Das Zeitungsbestellgeld wird für denjenigen Zeitraum im Voraus erhoben, für
welchen die Vorausbezahlung für die betreffende Zeitung ec. berichtigt ist. Die Zahl
der Bestellungen richtet sich danach, wie oft Gelegenheit zur Bestellung vorhanden ist.