Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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bb) bei zum Theil unfreiem und unebenem, von Gewässern durchzogenem 
Terrain, wo die Gehöfte weit auseinander liegen: 
450 Pfg., 
c) in Dorfeclasse III, das ist bei viel bewachsenem, dabei hügeligem, und von 
Gewässern durchzogenem Terrain, mit nahe aneinander liegenden, meist regel- 
regelmäßigen Gehöften: 
550 Pfg., 
d) in Dorfelasse IV, das ist bei sehr bewachsenem, dabei bergigem und von 
Gewässern durchzogenem Terrain, mit enge aneinander liegenden und meist un- 
regelmäßigen Gehöften: 
650 Pfg.) 
Wenn aber die Vermessung einer Dorflage von über 50 Hektaren für sich allein 
erfolgt, so ist zu den vorstehenden Sätzen noch ein Zusatz von je 20 0% statthaft. 
Für diese Ansätze hat der Feldmesser die Vermessung mit Original-Kartirung so- 
wie die Berechnung und das Vermessungsregister zu liefern, auch die nöthigen Ketten- 
zieher auf seine Kosten zu stellen. Hinsichtlich der Kartirung ist ein Verjüngungsver- 
hältniß von 1:1500 bis zu 1:3000 angenommen. 
Bemühungen behufs der Wiederherstellung verschwundener Grenzbezeichnungen so- 
wie die Abrainung neuer Grenzen sind dem Feldmesser besonders — nach Arbeitszeit 
(§§ 4, 5) — zu vergüten. 
Auf Vermessung von Städten leiden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung. 
B. Bezahlung nach Arbeitszeit. 
84. 
Soweit nach den Vorschriften im § 3 die Gebührensätze nicht anzuwenden sind, 
werden die Feldmesserarbeiten, ingleichen die Arbeiten für Grenzfeststellung und Ab- 
rainung, nach der darauf verwendeten Zeit vergütet. 
85. 
Die Vergütung nach Arbeitszeit beträgt 
ehn (10) Neugroschen 
für jede Stunde Arbeit. zehn (10) grosch 
  
*) Anmerkung. Als Beispiele der einzelnen Dorfclassen sind anzuführen: a) von Dorfelasse 1: die 
voigtländischen Dörfer Mühlhausen, Sohl, Grünbach, Friedrichsgrün; b) von Dorfelasse II aa: 
Kaditz und Trachau bei Dresden, Nasseböhla und Uebigau bei Großenhain; bb: die voigtländischen 
Dörfer Klefeld und Waldkirchen; c) von Dorfclasse III: Großröhrsdorf bei Pulsnitz, Hermsdorf 
und Wachau bei Radeberg; d) von Dorfclasse IV: Cossebaude, Niederwartha und Gorbitz bei 
Dresden.
	        
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