Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

123 
Schema 186. (zu 8 ös.) 
Ueberweisungs-Liste 
  
  
  
  
  
  
der 
aus dem Bezirk des Landwehr-Bataillons N. N. . 
für das N. N. zum . ten. 
nach N. N. beorderten Mannschaften. 
Laufende 
Laufende Jahrgang tr r- Eingestellt 
4 und ## der Land- Vor- der dem bei der Entlassen am 
beorderten der wehr- Charge und Wohnort irupben. Goom und sonstige Be- 
Mann= Stamm- Com- Zunamen. wiesenen des Regi- merkungen. 
schaften Liste pagnie Mann- ments 
schaften 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die laufende Nummer der Colonne 1. stimmt mit der Nummer überein, welche die Ge- 
stellungs= Ordre erhält, dieselbe dient dazu, den Namen des Mannes in dieser Liste rasch 
aufzufinden, sobald er sich unter Vorzeigung der empfangenen Ordre am Gestellungs-Ort 
einfindet. 
In Colonne 7. werden die Mannschaften aufgezählt, welche nach erfolgter Beorderung, 
also mit Rücksicht auf den bei der Beorderung sich ergebenden Ausfall, dem Truppentheil 
zugesandt werden. Dieselbe Nummer wird mit Blei auf der Vorderseite des Nationals 
angegeben. 
Die Namen der nicht abzusendenden Mannschaften sind vorher zu streichen. 
In Colonne 8. ist die Nummer der Compagnie, Escadron, Batterie anzugeben, bei 
welcher der Mann zur Uebung oder Mobilmachung eingestellt ist. Diese Compagnie 2c. 
entnimmt zugleich das Nationale. 
Ist der Mann nicht eingetroffen, so geht das Nationale an das Bezirks-Commando 
zurück. 
16“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.