Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

solcher  Materien  nicht  möglich  ist,  ohne  sich  in  Widersprüche  und  Unklarheiten
  zu  verwickeln,  und  die  Competenz  des  Reiches  zu  verdunkeln,  was
das  Gefährlichste  ist.  Auch  eine  zweite  Betrachtung  zeigt,  wie  innerlich  nothwendig
  eine  Materie  des  Rechtslebens  die  andere  nach  sich  zieht.  Wir  verhandeln
  jetzt  über  ein  gemeinsames  Proceßrecht,  dessen  Krone  doch  offenbar
der  gemeinsame  oberste  Gerichtshof  ist.  Nun  stellen  sich  aber  schon  jetzt
Schwierigkeiten  heraus,  welche  Arten  von  Rechten  diesem  Gerichtshof  zugewiesen
  werden  sollen,  und  dieser  Punkt  wird  bis  zur  Rechtseinheit  sowohl
von  den  gesetzgebenden  Factoren  als  den  spätern  Mitgliedern  des  Gerichtshofes
  mit  einigem  guten  Willen  überwunden  werden  müssen.  Verschiedene
Vorschläge  sind  bereits  gemacht,  und  es  zeigt  sich  dabei  die  Schwierigkeit,
die  richtigen  Grenzen  zu  finden,  wenn  nicht  die  Competenz  ganz  allgemein
werden  soll.  Wird  sie  das  aber,  welche  Schwierigkeiten  stellen  sich  dann  mit
dem  vielzersplitterten  Recht  heraus,  wenn  das  alles  einem  einheitlichen  Collegium
  überwiesen  werden  muß!  Der  Proceß  wird  den  besten  Beweis  geben,
daß  die  formelle  Ausübung  des  Rechts  von  der  materiellen  Rechtseinheit  sich
schwer  trennen  läßt.  Die  günstigste  Förderung,  die  unser  vorjähriger  Antrag
  erfahren  hat,  besteht  darin,  daß  die  Landesvertretungen  größter  Bundesstaaten
  sich  mit  aller  Entschiedenheit  und  großer  Mehrheit  für  seine  Annahme
ausgesprochen  haben.  Damit  ist  das  beste  Zeugniß  gegeben,  daß  die  Besorgnisse,
  die  gewissermaßen  vormundschaftlicher  Weise  selbst  im  Reichstage  für
das  Bestehen  der  Einzelstaaten  laut  geworden  sind,  durchaus  unbegründet
waren.  Denn  das  werden  Sie  zugeben,  daß  die  Landtage  in  Dresden  und
Stuttgart  auch  sehr  wohl  wissen,  was  zur  Fortdauer  ihrer  Staaten  tauglich
ist  und  was  nicht,  und  daß  die  große  Majorität  beider  Vertretungen  vor
dem  Vorwurf  sicher  ist,  daß  sie  die  Existenz  der  Einzelstaaten  aufs  Spiel
setzen  wolle,  und  so  begrüße  ich  denn  wie  eine  Art  Zufall  den  neuen  vor
mir  sitzenden  Collegen  Hrn.  v.  Varnbüler,  der  ja  auch  dem  Beschlusse  zugestimmt
  hat,  daß  die  Reichscompetenz  ausgedehnt  werden  soll.  Steht  er  etwa
auf  irgend  einer  Seite  des  Hauses  in  dem  Verdacht,  daß  er  etwas  thut  oder
zulassen  will,  was  die  Existenz  des  Staates  Würtemberg  in  Frage  stellen
könnte?  (Sehr  wahr!  links.)  So  sind  es  nicht  allein  die  technisch  genannten.
nationalen  Parteien,  welche  dem  Antrage  zugestimmt  haben,  sondern  Anhänger
  aller  Art,  die  national  genannt  werden  dürfen,  weil  sie  das  Interesse
und  die  Wohlfahrt  der  Nation  überall  vorurtheilslos  erwogen  und  dem
Reiche  geben,  was  des  Reiches  ist.  So  haben  sie  denn  erwogen  und  zwar
unter  der  wohlwollendsten  Haltung  derjenigen,  die  in  jenen  Versammlungen
die  Regierungen  zu  vertreten  haben  daß  die  deutsche  Nation  in  der  That
der  Rechtseinheit  bedarf,  und  haben  ihr  Votum  demgemäß  abgegeben.  Diese
Verhandlungen  in  den  meisten  deutschen  Staaten  lassen  hoffen,  daß  der  Bundesrath
  endlich  einmal  zu  dem  Antrag  klare  Stellung  nehmen  wird.  Dankbar
ist  anzuerkennen,  daß  der  Bundesrath  den  Antrag  in  der  Zwischenzeit  nicht
formell  abgelehnt  hat,  aber  legislatorisch  sind  wir  auch  nicht  weiter  gekommen,
  und  es  wird  dem  Reichstage  höchst  erwünscht  sein,  vor  Beendigung
seiner  Existenz  zu  erfahren,  in  wie  weit  das  Schicksal  dieses  Antrages  gesichert
  ist.  Dem  intelligenten  Theile  unserer  Bevölkerung  in  seiner  überwiegenden
  Mehrheit  gilt  die  deutsche  Einheit  erst,  wenn  auch  die  Rechtseinheit
  im  weitesten  Maße  erobert  sein  wird,  als  voll  und  ganz  erreicht.  Ich
hoffe,  daß  Sie  heute  mit  größter  Mehrheit  den  Antrag  annehmen  werden,
und  daß  der  Bundesrath  dieser  Mehrheit  in  Zukunft  und  selbst  in  dieser
Session  sich  nicht  mehr  entziehen  wird.  Präsident  Delbrück:  Der  Antrag
ist  im  Bundesrath  wiederholt  Gegenstand  der  Verhandlungen  geworden.  Die
bei  diesen  Verhandlungen  hervorgetretenen  Schwierigkeiten  haben  im  Laufe
des  letzten  Jahres  einen  Abschluß  der  Sache  nicht  gestattet,  gegenwärtig  sind
sie  indessen  so  weit  überwunden,  daß  die  begründete  Aussicht  vorhanden  ist,
es  werde  die  in  einer  so  wichtigen  Frage  gewiß  wünschenswerthe  Einstim-