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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
Z. Stück vom Jahre 1876.
Inhalt: Bekanntmachung eines Nachtrags zu den Statuten des Verdienstordens. S. 177. — Bekanntmachung
eines Nachtrags zu den Statuten des Albrechtsordens. S. 179. — Bekanntmachung, die Stiftung
eines allgemeinen Ehrenzeichens betr. S. 181. — Bekanntmachung, eine Ausnahme von bestehenden
Gesetzen für die Spar= und Leihkasse zu Colditz betr. S. 183. — Decret wegen Bestätigung der Ein-
quartierungs-Ordnung für Zittau. S. 184. — Bekanntmachung, die Wiedereinberufung der Stände-
versammlung betr. S. 185.
11. Bekanntmachung
eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Verdienstordens:;
vom 2. Februar 1876.
W3, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
240. W. 1206.
haben auf den Vortrag des Gesammtministeriums und des Ordenskanzlers beschlossen,
die Statuten des Verdienstordens vom 12. August 1815 und die Nachtragsbestimm-
ungen dazu vom 24. September 1849 und vom 18. März 1858 dahin abzuändern
und zu ergänzen, daß die Bestimmungen über die Verleihung des Ehrenkreuzes und der
Ordensmedaillen aufgehoben werden, dagegen für die Zukunft eine erste und eine
zweite Klasse des Ritterkreuzes gebildet, an Stelle der goldenen Verdienstmedaille aber
ein „Verdienstkreuz“ treten soll.
Nachdem Wir deshalb dem unter O beigefügten Nachtrage zu den gedachten
Statuten Unsere Genehmigung ertheilt haben, wird derselbe zur Nachachtung für Alle,
die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 2. Februar 1876.
Albert.
½ Richard Freiherr von Friesen.
1876. 23