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87.
II. Zweck der practischen Prüfung ist, zu ermitteln, ob der Lehrling das für den
Apothekergehilfen erforderliche Geschick sich angeeignet hat.
Zu diesem Behufe muß er sich befähigt zeigen:
1. 3 Recepte zu verschiedenen Arzneiformen zu lesen, regelrecht anzufertigen und zu
taxiren;
2. ein leicht darzustellendes galenisches und ein chemisch-pharmaceutisches Präparat
der Pharmacopoea Germanica zu bereiten;
3. 2chemische Präparate auf deren Reinheit nach Vorschrift der Pharmacopoea
Germanica zu untersuchen.
Die Aufgaben ad 2 und 3 werden aus je einer hierzu angelegten Sammlung durch
das Loos bestimmt, die Recepte zu den Arzneiformen von den Examinatoren unter
thunlichster Benutzung der Tagesreceptur gegeben.
Die Anfertigung der Recepte und Präparate, sowie die Untersuchung der chemischen
Präparate geschieht unter Aufsicht je eines der beiden als Prüfungscommissare zuge-
zogenen Apotheker.
88.
III. Zweck der mündlichen Prüfung, bei welcher auch das während der Lehrzeit an—
gelegte Herbarium vivum vorgelegt werden muß, ist, zu ermitteln, ob der Lehrling die
rohen Arzneimittel kennt und von anderen Mitteln zu unterscheiden weiß, ob er die
Grundlehren der Botanik, der pharmaceutischen Chemie und Physik inne hat, ob er die
erforderlichen Kenntnisse in der lateinischen Sprache besitzt und sich hinlänglich mit den
gesetzlichen Bestimmungen bekannt gemacht hat, welche für das Verhalten und die Wirk-
samkeit des Gehilfen in einer Apotheke maßgebend sind.
Zu diesem Behufe
1. sind den Examinanden mehrere frische oder getrocknete Pflanzen zur Erkennung
und terminologischen Bestimmung und
2. mehrere rohe Droguen und chemisch-pharmaceutische Präparate zur Erläuterung
ihrer Abstammung, ihrer Verfälschung und ihrer Anwendung zu pharma-
ceutischen Zwecken, sowie bez. zur Erklärung ihrer Bestandtheile und Darstell-
ungen vorzulegen;
3. hat derselbe 2 Artikel aus der Pharmacopoea Germanica in das Deutsche zu
übersetzen;
4. sind von ihm 'die auf die bezeichneten Grundlehren und die Apothekergesetze be-
züglichen Fragen zu beantworten.