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Mindest- Höchst-
Kostenpflichtige Sache. Betrag. Bemerkungen.
4% .—
a) Verfahren bis zur Eröffnung des erslinstanz.
lichen Beschlusses . 1——bisZO—
b) Recurs= oder Beschwerdeverfahren bis zu
Eröffnung höherer Entscheidung. 2 — i 20—
E. Verhandlung und Entscheidung von Gewerbe-
streitigkeiten nach § 108 der Reichsgewerbeord-
nung 1— 10 — Es bewendet auch ferner bei
der Bestimmung, daß dann,
wenn beide Parteien gleich
im ersten Termine oder
. auch ohne vorgängige Lad-
ung erscheinen und sich bei
der ersten Verhandlung
vollständig vergleichen, Ge-
1 bühren gar nicht, sondern
nur die erwachsenen Ver-
. läge berechnet werden.
5.|Polizeiliche Concessions= und Erlaubnißertheil-
ungen:
(zum Tanzmusikhalten, zu Errichtung von Schießstän-
den, zu Maskenbällen, Vogelschießen mit Marktver-
kehr rc.)
a) Verfahren bis zur Genehmigung oder Versagung
bei Maskenbällen 10 — — 30 —
in allen übrigen Fällen 3 — -130 —
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung höherer Ent—
scheidung 2 — 10 —
6.Erpropriationssachen:
a) Das gesammte erstinstanzliche Verfahren bei Expro-
priationen zu Eisenbahnzwecken innerhalb einer
und derselben Ortsflur 20 — 500
b) Verhandlungen wegen Herstellung von Ent— und
Bewässerungsanlagen 15— 150
I) das erstinstanzliche Verfahren wegen Expropria-
tion zu Bergbauzwecken und wegen der Vergüt-
ung von Bergschäden 10 — 1.0
d) Verhandlungen über Widers sprüche in Expropria-=
tionssachen, sofern die Kosten derselben von den
Widersprechenden zu tragen sind 3— 30|—
1876.
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