Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Mindest- Höchst- 
  
  
  
Kostenpflichtige Sache. Betrag. Bemerkungen. 
4% .— 
a) Verfahren bis zur Eröffnung des erslinstanz. 
lichen Beschlusses . 1——bisZO— 
b) Recurs= oder Beschwerdeverfahren bis zu 
Eröffnung höherer Entscheidung. 2 — i 20— 
E. Verhandlung und Entscheidung von Gewerbe- 
streitigkeiten nach § 108 der Reichsgewerbeord- 
nung 1— 10 — Es bewendet auch ferner bei 
der Bestimmung, daß dann, 
wenn beide Parteien gleich 
im ersten Termine oder 
. auch ohne vorgängige Lad- 
ung erscheinen und sich bei 
der ersten Verhandlung 
vollständig vergleichen, Ge- 
1 bühren gar nicht, sondern 
nur die erwachsenen Ver- 
. läge berechnet werden. 
5.|Polizeiliche Concessions= und Erlaubnißertheil- 
ungen: 
(zum Tanzmusikhalten, zu Errichtung von Schießstän- 
den, zu Maskenbällen, Vogelschießen mit Marktver- 
kehr rc.) 
a) Verfahren bis zur Genehmigung oder Versagung 
bei Maskenbällen 10 — — 30 — 
in allen übrigen Fällen 3 — -130 — 
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung höherer Ent— 
scheidung 2 — 10 — 
6.Erpropriationssachen: 
a) Das gesammte erstinstanzliche Verfahren bei Expro- 
priationen zu Eisenbahnzwecken innerhalb einer 
und derselben Ortsflur 20 — 500 
b) Verhandlungen wegen Herstellung von Ent— und 
Bewässerungsanlagen 15— 150 
I) das erstinstanzliche Verfahren wegen Expropria- 
tion zu Bergbauzwecken und wegen der Vergüt- 
ung von Bergschäden 10 — 1.0 
d) Verhandlungen über Widers sprüche in Expropria-= 
tionssachen, sofern die Kosten derselben von den 
Widersprechenden zu tragen sind 3— 30|— 
  
1876. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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