Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

Die Vertheilung des Ersatzbedarfs auf die einzelnen Bundesstaaten?) erfolgt für 
diejenigen, in welchen Militärpflichtige der seemännischen Bevölkerung vorhanden, 
nach Land= und seemännischer Bevölkerung getrennt. 
Die Vertheilung des Ersatzbedarfs aus der seemännischen Bevölkerung erfolgt 
nach Maßgabe der Zahl der vorhandenen Militärpflichtigen der seemännischen Be- 
völkerung (§ 57, 5). 
R. V. Artikel 53, Abs. 5 
Auf diejenigen Bundesstaaten, welche besondere Armee-Korps bilden, wird nur der 
Bedarf für diese Armee-Korps vertheilt. 
R. M. G. 8 90, Abs. 4. 
Die hiernach seitens des Ausschusses für das Landheer und die Festungen aufgestellte 
Bedarfs-Vertheilung (Bundes-Ersatz-Vertheilung) wird den Kriegs-Ministerien, 
der Kaiserlichen Admiralität und den in der Ministerial-Instanz fungirenden obersten 
Civil-Verwaltungs-Behörden (§ 2, 2) der Bundesstaaten, nachdem der Ausschuß für 
das Seewesen hinsichtlich Vertheilung des Bedarfs aus der seemännischen Bevölkerung 
seine Zustimmung gegeben, umgehend mitgetheilt. 
Eine Abweichung von der Bundes-Ersatz-Vertheilung darf nur in dem unter Nr. 9 
vorgesehenen Falle und nur mit Zustimmung des Ausschusses für das Landheer und 
die Festungen geschehen. 
Hingegen ist beim Mangel an Ersatzmannschaften der seemännischen Bevölkerung 
ein Hinübergreifen auf Militärpflichtige der Land-Bevölkerung innerhalb der auf- 
zubringenden Gesammtzahl ohne Weiteres zulässig. 
  
*) Die Art und Weise dieser Vertheilung ergiebt sich aus folgendem Beispiele: 
1. Der Ersatzbedarf für das Heer und Marine beträgt für das Sahr 1 1875 110,000 Mann. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2. Im Jahre 1874 sind freiwillig eingetreten 15,000 
3. Für 1874 sind nachträglich anzurechnen . . 500- 
4. Es sind zu vertheilen 125,500 Mann. 
und zwar: 
s. — Es bleiben auszuheben 
Auf den Nach der Hiervon ab 
Bundesstaat. Seelenzahl. die zu 2 und 3 aus der aus der seemännischen 
Gestellten. Land-Bevölkerung. Bevölkerung. 
M. 3,000 250 2,650 100 
N. 7,420 580 6,840 — 
O 4,500 500 3,800 200 
u. s. w. 
Summa: 125,500 15,500 108,500 1,500 
  
  
  
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