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zelnen zu dem Brigade-Bezirk gehörigen Aushebungs-Bezirke, sondern hinsichtlich
der Land-Bevölkerung die Zahl der im laufenden Jahre in jedem Aushebungs-Bezirk
in den Vorstellungslisten C., D. und E. enthaltenen Militärpflichtigen, hinsichtlich
der seemännischen Bevölkerung die Zahl der in der Vorstellungsliste F. enthaltenen
Militärpflichtigen maßgebend.
3. Bei der Brigade-Ersatz-Vertheilung sind die im Laufe des verflossenen Kalenderjahres
freiwillig eingetretenen und die außerdem nachträglich anzurechnenden Mannschaften
ihren Aushebungs-Bezirken in Anrechnung zu bringen.
4. Ist ein Aushebungs-Bezirk nicht im Stande, die ihm durch die Brigade-Ersatz-Ver—
theilung auferlegte Rekrutenzahl selbst bei Heranziehung der Militärpflichtigen
sämmtlicher Altersklassen aufzubringen, so werden die anderen Aushebungs-Bezirke
desselben Brigade-Bezirks zur Aushülfe herangezogen, und zwar, wenn der Brigade-
Bezirk sich in verschiedene Bundesstaaten erstreckt, nur die demselben Staat ange-
hörigen Aushebungs-Bezirke des betreffenden Brigade-Bezirks.
Die Ober-Ersatz-Kommissionen vertheilen in diesem Falle den Ausfall nach
Maßgabe der in den übrigen Aushebungs-Bezirken noch vorhandenen einstellungs-
fähigen Militärpflichtigen der 20jährigen, demnächst eventuell der Ueberzähligen der
21jährigen Altersklasse u. s. w. derart, daß in keinem Aushebungs-Bezirk auf einen
älteren Jahrgang überzählig gebliebener Militärpflichtiger zurückgegriffen werden darf,
so lange in Aushebungs-Bezirken, welche zu demselben Bundesstaate und Brigade-
Bezirk gehören, noch Militärpflichtige des laufenden Jahrganges oder überzählig ge-
bliebene Militärpflichtige eines jüngeren Jahrganges vorhanden sind.
R. M. G. § 9 und 13, Abs. 4.
Siebenter Abschnitt.
Vorbereitungs-Geschäft.
8 65.
Vorbereitungs-Geschäft im Allgemeinen.
1. Das Vorbereitungsgeschäft (§ 3, 2) umfaßt den Zeitraum vom Jahresbeginn bis
zum Musterungsbeginn.
2. Während dieses Zeitraums erfolgt:
a) die Aufstellung der Grundlisten des laufenden Jahres und die Berichtigung
älterer Grundlisten,
b) die Fertigung und Einreichung der zur Leitung des Ersatz-Geschäfts erforder-
lichen Nachweisungen (Vorbereitungs-Eingaben),
c) die Vorbereitung der Rundreise der Ersatz= Kommission.