Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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zelnen zu dem Brigade-Bezirk gehörigen Aushebungs-Bezirke, sondern hinsichtlich 
der Land-Bevölkerung die Zahl der im laufenden Jahre in jedem Aushebungs-Bezirk 
in den Vorstellungslisten C., D. und E. enthaltenen Militärpflichtigen, hinsichtlich 
der seemännischen Bevölkerung die Zahl der in der Vorstellungsliste F. enthaltenen 
Militärpflichtigen maßgebend. 
3. Bei der Brigade-Ersatz-Vertheilung sind die im Laufe des verflossenen Kalenderjahres 
freiwillig eingetretenen und die außerdem nachträglich anzurechnenden Mannschaften 
ihren Aushebungs-Bezirken in Anrechnung zu bringen. 
4. Ist ein Aushebungs-Bezirk nicht im Stande, die ihm durch die Brigade-Ersatz-Ver— 
theilung auferlegte Rekrutenzahl selbst bei Heranziehung der Militärpflichtigen 
sämmtlicher Altersklassen aufzubringen, so werden die anderen Aushebungs-Bezirke 
desselben Brigade-Bezirks zur Aushülfe herangezogen, und zwar, wenn der Brigade- 
Bezirk sich in verschiedene Bundesstaaten erstreckt, nur die demselben Staat ange- 
hörigen Aushebungs-Bezirke des betreffenden Brigade-Bezirks. 
Die Ober-Ersatz-Kommissionen vertheilen in diesem Falle den Ausfall nach 
Maßgabe der in den übrigen Aushebungs-Bezirken noch vorhandenen einstellungs- 
fähigen Militärpflichtigen der 20jährigen, demnächst eventuell der Ueberzähligen der 
21jährigen Altersklasse u. s. w. derart, daß in keinem Aushebungs-Bezirk auf einen 
älteren Jahrgang überzählig gebliebener Militärpflichtiger zurückgegriffen werden darf, 
so lange in Aushebungs-Bezirken, welche zu demselben Bundesstaate und Brigade- 
Bezirk gehören, noch Militärpflichtige des laufenden Jahrganges oder überzählig ge- 
bliebene Militärpflichtige eines jüngeren Jahrganges vorhanden sind. 
R. M. G. § 9 und 13, Abs. 4. 
Siebenter Abschnitt. 
Vorbereitungs-Geschäft. 
8 65. 
Vorbereitungs-Geschäft im Allgemeinen. 
1. Das Vorbereitungsgeschäft (§ 3, 2) umfaßt den Zeitraum vom Jahresbeginn bis 
zum Musterungsbeginn. 
2. Während dieses Zeitraums erfolgt: 
a) die Aufstellung der Grundlisten des laufenden Jahres und die Berichtigung 
älterer Grundlisten, 
b) die Fertigung und Einreichung der zur Leitung des Ersatz-Geschäfts erforder- 
lichen Nachweisungen (Vorbereitungs-Eingaben), 
c) die Vorbereitung der Rundreise der Ersatz= Kommission.
	        
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