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Gestellungstages zur ersten Uebung oder wer in gleicher Veranlassung die Zurückstellung
von einer weiteren Uebung auf das folgende Jahr wünscht, hat unter Vorlage einer
obrigkeitlichen Bescheinigung sein Gesuch dem Bezirks-Feldwebel vorzutragen.
Erhält er vor Anfang der Uebung keinen Bescheid, so muß er sich dennoch stellen.
16. Gesuche um Zurückstellung von der Einberufung im Mobilmachungsfalle und
bei der Bildung von Ersatz-Truppentheilen für das laufende Jahr sind vor Beginn des
Ersatz-Geschäfts bei dem Vorsteher des Orts oder der Gemeinde anzubringen.
17. Uebungspflichtige Ersatzreservisten, welche nach außereuropäischen Ländern,
jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres,
gehen wollen, können im Frieden, sofern dieselben ihre erste Uebung schon abgeleistet
haben, von der Theilnahme an ferneren Uebungen auf 2 Jahre entbunden werden.
Weisen dieselben demnächst durch Konsulatsatteste nach, daß sie sich in einem der
erwähnten Länder eine feste Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender rc. erworben
haben, so kann die Dispensation von den Uebungen unter gleichzeitiger Entbindung
von der Rückkehr im Falle einer Mobilmachung bis zur Entlassung aus der Ersatz-
Reserve verlängert werden.
Bezügliche Gesuche sind durch Vermittelung der Landwehr-Bezirks-Feldwebel an
das controlirende Landwehr-Bezirks-Kommando zu richten.
18. Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben sich die im Auslande
befindlichen Ersatz-Reservisten unverzüglich in das Inland zurückzubegeben, sofern sie nicht
von dieser Verpflichtung ausdrücklich befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist bei
dem Bezirks-Feldwebel, in dessen Kontrole sie stehen, oder bei demjenigen der nächsten
Landwehr-Kompagnie sofort zu melden.
19. Dieser Paß dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegenüber als
Ausweis.
Wer denselben verliert, hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder
schriftlich die Ausstellung eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 éK zu vergüten.
Ort, den en 18
.. ber-Ersatz-Kommission im Bezirke der ## Infanterie-Brigade.
Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende.
(L. S.)
Kommando-Behörde, welche Zusätze einträgt.
Datum. Zusätze zu den Personal-Notizen.
(Strafen, Uebungen und Einberufungen, Führung cc.)
Meldungen 2c.
1880. 26