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diesem Tage ein Gottesdienst zu halten und hierbei besonders auch die Schule
zu einer solchen Betheiligung an der festlichen Begehung der großen Gedenk-
tage herbeizuziehen sein, daß ihren Zöglingen eine tiefeingeprägte Erinnerung
daran verbleibe und zur Erstarkung und Belebung evangelischer Frömmigkeit
in ihren Herzen gesegnet sei.
Beide Festtage aber sind an den vorangehenden Abenden durch festliches
Geläute den Gemeinden anzukündigen.
Daß je nach den örtlichen Verhältnissen die Feier noch in weitergehender
Weise ausgestaltet werde, wird mit vorstehenden Bestimmungen nicht aus-
geschlossen, doch wird bei allem, was geschieht, der Hauptzweck nicht aus dem
Auge zu verlieren sein, daß die Herzen in frommem Dank zu Gott erhoben
und zu einem den Grundsätzen seines Evangeliums entsprechenden Leben neu
erweckt und begeistert werden.
So geschehen Weimar, am 19. Juni 1883.
Carl Alerander.
Stichling.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[61) I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 18. August 1882,
betreffend die Ernennung der Mitglieder der Prüfungskommission für Apotheker-
gehilfen auf die drei Jahre vom 1. Jannar v. J. bis dahin 1885, wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des kürzlich verstorbenen
Hofapothekers Stütz zu Jena, der Apotheker Dr. Stütz ebendaselbst, zum stell-
vertretenden Mitglied der gedachten Prüfungskommission ernannt worden ist.
Weimar, den 30. Juni 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(62) II. Daß die Führung des Katasters von Alperstedt der Großherzog-
lichen Bezirkskatasterführung in Großrudestedt übertragen worden ist, wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 29. Juni 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.