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8 1. Candidaten dieser Section, welche das Französische und Englische als ihre
Hauptfächer bezeichnen, sind von der Anfertigung einer lateinischen Arbeit befreit, des-
gleichen von der mündlichen Prüfung im Griechischen, falls sie nicht die Ablegung der
letzteren ausdrücklich begehren.
Dagegen haben sie drei Arbeiten, nämlich eine deutsche, eine französische und eine
englische anzufertigen und es wird ihnen dazu eine Frist von vier Monaten gewährt.
Es ist ihnen gestattet, neben dem Französischen und Englischen auch noch andere
der in § 6B des Regulativs genannten Prüfungsgegenstände als Hauptfächer zu be-
zeichnen. Werden als solche Lateinisch und Griechisch oder eine dieser beiden Sprachen
angegeben, so tritt an die Stelle der deutschen Arbeit eine lateinische.
§2. Candidaten dieser Section, welche Französisch und Englisch als Hauptfächer
angeben, haben in jeder dieser Sprache eine Probearbeit anzufertigen und es wird
ihnen dafür eine Frist von drei Monaten gewährt.
Bezeichnen sie nur eine der genannten Sprachen als Hauptfach, so haben sie nur
in dieser eine Arbeit anzufertigen, wozu ihnen eine Frist von zwei Monaten gewährt
wird.
Für die Candidaten der Theologie wie des Predigtamtes, welche sich einer Er-
gänzungsprüfung in dieser Section unterziehen wollen, und dabei Französisch und
Englisch, oder eine dieser Sprachen als Hauptfächer bezeichnen, gelten in Betreff der
schriftlichen Arbeiten dieselben Bestimmungen, wie für die übrigen Candidaten dieser
Section.
Nr. 28. Bekanntmachung,
den Commissar für den Bau der Secundäreisenbahnen von Hainsberg über
Dippoldiswalde nach Schmiedeberg und von Wilkau über Kirchberg nach
Saupersdorf betreffend;
vom 28. April 1880.
Des Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Commissars für den aus Staats-
mitteln auszuführenden Bau
1. einer schmalspurigen Secundäreisenbahn von Hainsberg über Dippoldiswalde
nach Schmiedeberg und
2. einer schmalspurigen Secundäreisenbahn von Wilkau über Kirchberg nach
Saupersdorf
Prüfung
innerhalb der
philologisch-
historischen
Section.
Prüfung
innerhalb der
pädagogischen
Section.