Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880. (46)

— 83 — 
Nr. 38. Bekanntmachung, 
die Aufsicht über Befolgung der fischereipolizeilichen Vorschriften betreffend; 
vom 22. Juni 1880. 
E- ist für angemessen erachtet worden, die bei den Wasserbau-Inspectionen zu 
Dresden, Pirna, Meißen, Leipzig, Zwickau und Chemnitz angestellten fiskalischen 
Unterbeamten — Damm--, Ufer= und Lootsenmeister, Stromaufseher — mit der Auf- 
sicht darüber, daß den in Gesetzen und Verordnungen getroffenen fischereipolizeilichen 
Vorschriften nicht zuwider gehandelt werde, mit zu beauftragen und dieselben zu den 
Anzeigen wahrgenommener Zuwiderhandlungen an die zu weiterem Einschreiten wegen 
der letzteren berufenen Polizeibehörden zu ermächtigen. 
Es wird daher Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem 
Bemerken, daß durch vorstehende Auftragsertheilung an der den polizeilichen Organen 
in der gedachten Beziehung obliegenden Aufsichtsführung nichts geändert wird. 
Dresden, am 22. Juni 1880. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
. . Für den Minister: 
stit b v. Thümmel. 
Wittmann. 
  
Nr. 39. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Freiberg betreffend; 
vom 12. Juli 1880. 
Dem Stadtrathe zu Freiberg ist zu der im Einverständniß mit den Stadtverordneten 
beschlossenen Anleihe im Betrage von 
Fünf Hundert Tausend Mark 
(500,0000) 
gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden oder 
zu kündigenden, bis dahin aber mit Vier (4) vom Hundert zu verzinsenden Schuld- 
scheinen, nach Maßgabe des vorgelegten Anleiheplanes, sowie der Schuldscheine nebst 
Zinsleisten und Zinsscheinen, die Genehmigung ertheilt, demselben auch auf Grund 
Art. 10, Absatz 2 des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 13. November 1876, 
145
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.