Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1883. (49)

Nr. 31. Decret 
wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung 
der Ilsenbach bei Lausigk; 
vom 1. August 1883. 
Das Ministerium des Innern hat auf Grund von § 12 des Gesetzes über die Be- 
richtigung von Wasserläufen 2c. vom 15. August 1855 die Genossenschaftsordnung der 
Genossenschaft für Berichtigung der Ilsenbach bei Lausigk unter Verleihung der Rechte 
einer juristischen Person an dieselbe und mit der Wirkung bestätigt, daß den Be- 
stimmungen dieser Genossenschaftsordnung allenthalben nachgegangen werde. 
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1. August 1883. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Einsiedel. 
Löhr. 
Letzte Absendung: am 13. August 1883.
	        
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